Justizminister Rainer Stickelberger befürchtet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln zu einer Verschlechterung des Mieterschutzes führt. „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter von der Miete einbehaltene Minderungsbeträge bereits während eines laufenden Zivilprozesses hinterlegen müssen - und das, obwohl noch keine Entscheidung getroffen wurde“, erklärte der Minister: „Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, soll gar eine Räumung per einstweiliger Verfügung möglich sein. Damit würden Tatsachen geschaffen, obwohl der Rechtsstreit noch nicht entschieden ist.“
Baden-Württemberg hat einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die Änderungen abzuwenden. An diesem Freitag wird in der Länderkammer in Berlin über den Antrag beraten. „Die Änderungen, die die Bundesregierung plant, sind ein Angriff auf den sozialen Mieterschutz“, sagte Stickelberger. Mit dem wichtigen Ziel der energetischen Sanierung hätten sie nichts zu tun. „Ich bin überzeugt, dass wir beides vereinbaren können: energetische Modernisierungen und Mieterschutz.“
Deshalb unterstütze er auch weitere Anträge, die den Erhalt des Mieterschutzes gewährleisten sollen. Als Beispiel nannte er einen Antrag Berlins, wonach die Miete innerhalb von vier Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf. Bislang ist eine Steigerung um 20 Prozent binnen drei Jahren möglich. „Vor allem in Großstädten erleben wir es mehr und mehr, wie einkommensschwache Mieterinnen und Mieter aus einzelnen Stadtteilen verdrängt werden“, stellte der Justizminister fest: „Dem müssen wir Einhalt gebieten.“
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg