Kultusminister Andreas Stoch erklärt zur Studie der Bertelsmann-Stiftung: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, inklusive Bildungsangebote in den Schulen umzusetzen. Aber dazu sind Erkenntnisse notwendig, die wir derzeit in den Modellregionen erhalten. Auf dieser Grundlage stimmen wir die Neuerungen und die Verteilung der Kosten vor allem mit den Kommunalen Landesverbänden planmäßig ab.“
Das Ministerium will das Schulgesetz im Schuljahr 2013/2014 ändern, so dass es im Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten kann. Vor dieser Gesetzesänderung sollen in einem Schulversuch eine Vielzahl klärungsbedürftiger Aspekte der Inklusion offengelegt werden, um sie mit den Partnern gemeinsam lösen zu können. Damit sollen in den Modellregionen weitere Erfahrungen für die Umsetzung der Inklusion gesammelt werden. "Wir wollen bei der Umsetzung der Inklusion auf der Grundlage sorgfältig erarbeiteter Erkenntnisse allen Anforderungen gerecht werden", erklärte der Minister.
Bei den Vorbereitungen der Gesetzesänderung steht das Kultusministerium im kontinuierlichen Kontakt mit den Kommunen, dabei werden auch Fragen der Finanzierung erörtert. „Inklusion ist ein Prozess, der Zeit braucht und bei dem uns auch die Meinung aller Verbände und Akteure wichtig ist“, sagte der Minister
Die Bertelsmann-Studie erwecke demgegenüber den Eindruck, dass es lediglich darum gehe, die Inklusion möglichst schnell umzusetzen. Die Landesregierung hält es aber für notwendig, einen Rahmen zu schaffen, um dem Elternwunsch gerecht werden zu können. „Uns ist es wichtig, gemeinsam mit den Eltern den besten Bildungsweg für ihr Kind zu finden“, betonte Stoch.
Bei den in der Studie genannten Zahlen komme das Kultusministerium zu anderen Ergebnissen: Wenn man die Schülerinnen und Schüler der Außenklassen und die der inklusiven Bildungsangebote in den Schwerpunktregionen des Modellversuchs mitrechne, komme Baden-Württemberg auf eine Inklusionsquote von über 30 Prozent gegenüber 27,7 Prozent in der Studie. Auch der kritisierte prozentuale, bundesweit angeblich höchste Anstieg des Anteils der Schüler an Sonderschulen sei nicht richtig interpretiert worden. Tatsächlich sei die Zahl der Schüler an Sonderschulen im Untersuchungszeitraum um 1.105 Schülerinnen und Schüler gesunken. Der Fehler ergebe sich daraus, dass die Studie nicht die überproportional hohen zahlenmäßigen Rückgänge bei den vollzeitschulpflichtigen Schülern einberechne, wodurch sich ein rein rechnerisch ein prozentualer Anstieg in der Sonderschulbesuchsquote oder der Förderquote ergibt.