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Kritik an Bundesregierung für nachgebessertes Klimaschutzgesetz

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Umweltministerin Thekla Walker hat die Bundesregierung für das Fehlen konkreter Maßnahmen zur spürbaren Senkung der Treibhausgasemissionen im nachgebesserten Klimaschutzgesetz kritisiert.

Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker hat in Berlin die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie im nachgebesserten Klimaschutzgesetz keine konkreten Maßnahmen benannt habe, wie man die schädlichen Treibhausgasemissionen spürbar senken könne.

„Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung reagiert und die Ziele verschärft“, betonte Walker, „aber es reicht nicht, nur Ziele zu formulieren – mit Zielen allein sparen wir keine zusätzliche Tonne CO2 mehr ein. Wir müssen nun endlich konkrete Maßnahmen umsetzen.“

Ohne konkreten Maßnahmen kein wirkungsvoller Klimaschutz

Die Klimaschutzministerin nannte in ihrer Rede im Bundesrat dabei drei Maßnahmen, die der baden-württembergischen Landesregierung besonders wichtig sind:

  • ein CO2-Preis von 60 Euro für die Sektoren Verkehr und Wärme von 2023 an,
  • deutlich ambitioniertere Ziele beim Ausbau der Photovoltaik- und Windenergie (bei Solar jährlich zehn bis zwölf Gigawatt, bei Wind an Land jährlich fünf bis sechs Gigawatt),
  • ein vorzeitiger Kohleausstieg bis 2030 (organisiert über den europäischen Emissionshandel).

Walker sagte: „Wir in Baden-Württemberg wollen da vorangehen und der Welt als Industrie- und Hochtechnologieland zeigen, dass man mit Klimaschutz auch Geld verdienen kann und schon bis 2040 klimaneutral werden.“

Weiterentwicklung des Flächenfraß-Paragrafen findet keine Mehrheit

Außerdem hatte sich der Bundesrat heute mit der Weiterentwicklung des §13b im Wohnraummobilisierungsgesetz befasst, der Beschluss fand jedoch keine Mehrheit. Das bedauerte Umweltministerin Walker.

Es sei grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung Kommunen dabei unterstützen will, mehr bezahlbare Wohnungen bauen zu können, sagte Walker. „Allerdings wird der im aktuellen Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes vorgesehene §13b BauGB diesem Ziel nicht gerecht. Es ist eine vertane Chance, um für die Menschen im Land mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig unsere Böden und Natur zu schonen.“

Der Flächenfraß beispielsweise in Dörfern auf der Schwäbischen Alb gehe ohne Weiterentwicklung an den Außengrenzen unvermindert weiter. Während die Mitte verödet, entstehen auf den wertvollen Wiesen und Äckern teure Einfamilienhäuser. „Das führt zu einem weiteren Verlust an biologischer Vielfalt, aber nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum“, erläuterte die Umweltministerin.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg setzte sich im Bund deshalb dafür ein, speziell in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Wohnraum für viele und nicht nur für wenige zu schaffen, ohne dabei Flächen unnötig zu versiegeln.

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