Am Mittwoch haben sich mehrere Vertreter des Kultusministeriums, des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie des Staatlichen Schulamtes Mannheim mit den Lehrkräften und mit den Eltern von drei Kindern mit Behinderungen zu Gesprächen im Gymnasium Walldorf getroffen.
In einem intensiven Dialog wurden dabei nochmals die damit für alle Beteiligten in Verbindung stehenden Herausforderungen, die erforderlichen Rahmenbedingungen, mögliche Alternativen und Perspektiven beleuchtet. Der Schule wurde dabei auch die sonderpädagogische Unterstützung erläutert, die ihr bei der inklusiven Beschulung der drei Kinder zur Verfügung stehen, etwa durch eine sonderpädagogische Lehrkraft (so genanntes Zwei-Pädagogen-Prinzip) oder den Ausbau der Fortbildung. „Die Gespräche sind sehr sachlich verlaufen. Inklusion ist ein Prozess, der nur gelingt, wenn alle Betroffenen beteiligt werden und die gleiche Zielrichtung verfolgen. Uns war es deshalb wichtig, mit den Beteiligten den Dialog zu suchen und konstruktiv zu gestalten", sagte ein Sprecher des Kultusministeriums. Alle Beteiligten versicherten, dass nun weiter nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht werde. Dazu werde es in Kürze weitere Gespräche unter Beteiligung des Ministeriums geben.
Hintergrund des Treffens ist, dass drei Eltern von Kindern mit einer Behinderung wünschen, dass ihre Kinder, die gemeinsam in die Grundschule in Walldorf gehen, weiterhin gemeinsam am Gymnasium Walldorf unterrichtet werden. Walldorf liegt in der Schwerpunktregion Mannheim, einer der fünf Schulversuchsregionen, in denen abweichend vom bestehenden Schulgesetz, erweiterte Möglichkeiten der Umsetzung der Inklusion möglich sind, etwa die zieldifferente Beschulung behinderter Kinder an allgemeinen Schulen. Um an den Schulen Akzeptanz für Schulversuche zu haben, sieht das Schulgesetz vor, dass Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz beteiligt werden müssen. Nach einem umfassenden Prozess der Information und Auseinandersetzung mit dem Thema, hatte die Gesamtlehrerkonferenz des Gymnasiums Walldorf Ende Februar der Teilnahme am Schulversuch nicht zugestimmt.