WEINBAU

Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in einem Weinberg. (Bild: © dpa).

Das Vegetationsjahr 2015 war eine große Herausforderung für die Winzerinnen und Winzer. „Der außergewöhnliche heiße Sommer hat eine lang anhaltende Trockenheit ausgelöst. Der ersehnte Niederschlag ist zum Glück in vielen Gebieten noch rechtzeitig gekommen, auch wenn die durchschnittliche Erntemenge in vielen Fällen nicht erreicht wird. Umso mehr freut es mich, dass die bisher gelesenen Qualitäten hervorragend sind und die Grundlage legen für einen ausgezeichneten Weinjahrgang 2015“, sagte Weinbauminister Alexander Bonde bei der Herbstpressekonferenz des Badischen Weinbauverbandes am Freitag (18. September) in Freiburg-St. Georgen.

Land hat gute Rahmenbedingungen für Weinbau geschaffen

Das Schaffen positiver Rahmenbedingungen für den Weinbau hinsichtlich der Fördermaßnahmen, der neuen Anbauregeln und des Weintourismus sind die zentralen Schwerpunkte der Weinbaupolitik des Landes. „Für die Weinbaubetriebe in Baden-Württemberg ist es von großer Bedeutung, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Bei den Verhandlungen um die neue EU-Agrarpolitik haben wir ein gutes Ergebnis erzielen können. Die neue Agrarpolitik setzt deutliche ökologische Akzente und ist zudem auch erkennbar gerechter geworden“, so Bonde.

Klimawandel bringt neue Herausforderungen

Die Themen Klimawandel und Risikomanagement werden immer mehr zum Thema in der Landwirtschaft. „Wir wollen, dass Landwirte und Winzer selbst Risikovorsorge betreiben können. Deshalb habe ich den Bund aufgefordert, eine steuerfreie Risiko-ausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen. Damit können Be-triebe in guten Jahren Vorsorge für Krisensituationen treffen“, so Bonde.

Neue Fördermaßnahmen im Weinbau

„Seit 2015 können Weinbaubetriebe eine Betriebsprämie für ihre Rebflächen bekommen. Das bedeutet, dass Weinbaubetriebe ab diesem Jahr erstmals von den so genannten Direktzahlungen profitieren können, diese betragen rund 300 Euro pro Hektar. Außerdem haben wir sowohl die Steillagen-Förderung als auch die Öko-Förderung deutlich erhöht“, so Bonde.

Neue Anbauregeln ab 2016

Ein weiteres aktuelles Thema sind die ab 2016 geltenden neuen Anbauregeln. Nach Vorgabe der EU-Kommission gibt es ab dem 1. Januar 2016 ein neues Autorisierungssystem, das bis Ende 2030 gilt und die bisherigen Anbauregeln ersetzt. Nach intensiven Diskussionen auf Bund- und Länderebene wurde das Weingesetz im Hinblick auf die neuen Anbauregeln angepasst. So wird für die Jahre 2016 und 2017 die Fläche der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent deutschlandweit festgelegt. „Damit können die Rebflächen deutschlandweit pro Jahr nicht um mehr als 300 Hektar zunehmen. Das gibt den Betrieben einerseits Planungssicherheit, andererseits ermöglicht es ihnen, langfristig ihre Flächen moderat zu erweitern“, sagte Bonde. Für eine ausgewogene Verteilung wurde für ganz Deutschland das Prioritätskriterium Steillage beschlossen. Das bedeutet, dass Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent Vorrang vor Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent haben. Diese wiederum haben Vorrang vor Flachlagen mit weniger als 15 Prozent Hangneigung. Das stellt sicher, dass die landschaftlich attraktiven und weinbaulich hochwertigen Steillagen Vorrang bei der Zuteilung von Neuanpflanzungen haben“, sagte Bonde abschließend.

Förderprogramm FAKT

Im FAKT – dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – hat das Land sowohl in der Förderung des Ökologischen Landbaus als auch in der För-derung des Steillagenweinbaus die Fördersätze deutlich erhöht. Für die Erhaltung der Steillagen im Weinbau wurde der jährliche Bewirtschaftungszuschuss im Rahmen des FAKT ab 2015 von 350 Euro auf den EU-Höchstsatz von 900 Euro pro Hektar angehoben. Damit kann der Steillagenweinbau, der unserer Kulturlandschaft ihren besonderen und unverwechselbaren Reiz verleiht, erhalten werden. Im Ökologischen Landbau wurde neben der Anhebung der Fördersätze auch eine Differenzierung in eine Einstiegsprämie für die Umstellung und eine Prämie für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise eingeführt. Die erhöhte Einstiegsförderung wird für zwei Jahre gewährt, wobei diese für Dauerkulturen beim Einstieg 1.275 Euro pro Hektar und für die Beibehaltung 750 Euro pro Hektar beträgt.

Betriebsprämie im Weinbau ab 2015

Mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik wurden 2015 erstmals für Rebflächen Zahlungsansprüche vergeben. Damit werden Rebflächen anderen landwirtschaftlichen Nutzungen und Kulturarten gleichgestellt. Das bedeutet, dass Weinbaubetriebe ab 2015 rund 300 Euro pro Hektar und Jahr bekommen.

Neuanpflanzungen ab 2016

Anträge für Neuanpflanzungsrechte können ab dem 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Über den jeweiligen Antrag wird bis zum 31. Juli 2016 seitens des Bundes entschieden.

Weinbau in Baden-Württemberg

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