Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 8. Mai 2015

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 933. Sitzung des Bundesrates vor.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Zu den 16 Gesetzesbeschlüssen, über die der Bundesrat am kommenden Freitag abstimmt, gehört das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe. So entscheiden die Länder darüber, ob die Pkw-Maut und die entsprechende Absenkung der Kfz-Steuer für Inländer im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden sollen. Die Ausschüsse empfehlen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der PKW-Maut zu ermöglichen. Zudem erwägt Baden-Württemberg eine Entschließung einzubringen, die auch die übrigen Kritikpunkte des Bundesrates aus dem ersten Durchgang, die in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz keine Berücksichtigung fanden, nochmals darzulegen.


Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Zur Befassung durch den Bundesrat liegen auch zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Nach den Empfehlungen der zuvor befassten Ausschüsse wird die Länderkammer u.a. zur zugesagten Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Aufnahme von Asylbewerbern (TOP 28) Stellung nehmen. Zum einen sieht der Gesetzentwurf einen sogenannten „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ vor, der über eine einmalige Zahlung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vom Bund finanziert wird. Mit diesem Sondervermögen sollen Investitionsprojekte auf kommunaler Ebene gefördert werden. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine finanzielle Entlastung der Kommunen in zwei Punkten: Erstens sollen die Kommunen im Jahr 2017 durch einen um 500 Millionen Euro höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durch einen um 1 Milliarde Euro höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entlastet werden. Zweitens sollen Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in 2015 und 2016 um jeweils 500 Millionen Euro unterstützt werden. Damit wird ein Punkt des sogenannten Asylkompromisses vom Herbst letzten Jahres umgesetzt.

Die beteiligten Ausschüsse empfehlen hierzu umfangreiche Stellungnahmen. Hervorzuheben sind die darin enthaltenen Forderungen nach einer strukturellen finanziellen Beteiligung des Bundes an den im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern, Geduldeten und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen den Ländern und Kommunen entstehenden Kosten. Ebenso wird eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Gesundheitsversorgung sowie der Integrations- und Sprachkurse gefordert. Es wird zudem dargelegt, dass die im Rahmen des Asylkompromisses vereinbarte Bundesbeteiligung angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen nicht mehr ausreiche und größere Anstrengungen des Bundes erforderlich seien. Baden-Württemberg unterstützt wesentliche Teile der Stellungnahme.

Ein weiterer Gesetzentwurf, der zur Beratung im ersten Durchgang vorliegt, hat die Umsetzung verschiedener Länderwünsche im Steuerrecht zum Ziel. Die Bundesregierung setzt hiermit eine Zusage aus einer Protokollerklärung um, die sie im Dezember 2014 im Bundesrat abgab. Zudem soll er weiteren fachlichen Regelungsbedarf in diesem Bereich aufgreifen. Der Entwurf nimmt deshalb zahlreiche Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften vor – unter anderem im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz sowie im Erbschaft-, Schenkung- und Umsatzsteuergesetz. Im Plenum werden die Länder über umfangreiche – vorwiegend fachliche - Empfehlungen der Ausschüsse abstimmen. Auch hierzu wird Baden-Württemberg größtenteils zustimmen.

Auch zum Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes (TOP 30) liegen seitens der Ausschüsse Empfehlungen zur Stellungnahme vor, danach werden u.a. weitere Änderungen zur Entlastung der Alleinerziehenden empfohlen.

Der Bundesrat befasst sich zudem mit den von der Bundesregierung beabsichtigten neuen Strafvorschriften zur Bekämpfung von Doping im Sport. Der Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes (TOP 34) bündelt die bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Vorschriften und begründet neue Straftatbestände. Nach den Plänen der Bundesregierung soll zum Beispiel der Handel mit Dopingmitteln sowie Erwerb oder Besitz entsprechender Substanzen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren soll zum Beispiel bestraft werden, wer durch Doping die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet. Bereits im Jahr 2013 hatte sich der Bundesrat für einen Gesetzentwurf Baden-Württembergs ausgesprochen, der die Bestrafung von Spitzensportlern wegen Dopings ermöglichen soll. Der nun vorliegende Entwurf der Bundesregierung greift zentrale Elemente des baden-württembergischen Vorschlags für einen effektiven Kampf gegen das Eigendoping von Spitzensportlern auf, insofern findet dieses Vorhaben die volle Unterstützung Baden-Württembergs.

Zu den politisch brisantesten Themen der kommenden Sitzung des Bundesrates gehört das Fracking. Die Bundesregierung hat hierzu dem Bundesrat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei Verfahren der Fracking-Technologie (TOP 36 a) soll die Errichtung von Fracking-Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks umfassend verbieten. Absolute Verbote sind zudem für Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete beabsichtigt. Ferner ist vorgesehen, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in den jeweiligen geologischen Formationen als grundsätzlich unbedenklich ein, soll die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen können. Hierzu liegt eine umfangreiche Empfehlung zur Stellungnahme vor, die von der Ablehnung des Gesetzentwurfes bis zu einzelnen Regelungen zur Einschränkung bzw. Ausweitung des Frackingverbots reicht. Die Abstimmungen zu dem Votum Baden-Württembergs sind noch nicht abgeschlossen.

Zu dem „Fracking-Paket“ gehört zudem der Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen (TOP 36b)
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau durch Einbeziehung des Bohrlochbergbaus in die Bergschadensvermutung des § 120 Abs. 1 BbergG. Bei Bergschäden, die auf Fracking-Maßnahmen, Tiefbohrungen o. ä. zurückzuführen sind, muss künftig nicht mehr der einzelne betroffene Bürger nachweisen, dass der eingetretene Schaden auf eine Frack-Aktivität zurückzuführen ist. Vielmehr greift eine sogenannte Beweislastumkehr. Die zur Abstimmung vorliegende Stellungnahme ist diesbezüglich weniger kritisch, sie sieht u.a. eine Beteiligung von Gemeinden und Städten in der ersten Stufe der Genehmigungsverfahren vor.


Länderinitiativen
Der Bundesrat wird zum einen über die Entschließung Baden-Württembergs zur Eindämmung nicht konformer Laser als Verbraucherprodukt abstimmen (TOP 19). Ziel dieser Initiative ist es, Möglichkeiten zu schaffen, direkt gegen den Vertrieb gefährlicher Laserpointer vorzugehen. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beratungen vorgetragen, dass es bereits ausreichende rechtliche Regelungen gebe. Baden-Württemberg ist dagegen der Auffassung, dass die Erfahrungen im Vollzug auf Landesebene diese Ausführungen widerlegen. Trotz umfangreicher Aktivitäten der Marktüberwachungsbehörden der Länder als auch deren Zusammenarbeit mit dem Zoll konnte die Bereitstellung von gefährlichen Lasern als bzw. in Verbraucherprodukten nicht nachhaltig verhindert werden. Ein europäisches Verbot gefährlicher Laser würde nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden eine breite Wirkung bei allen Wirtschaftsakteuren erzielen, die ihre Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellen. Um die Dauer des Verfahrens auf europäischer Ebene zu überbrücken und somit Personen vor Blendangriffen und lebensbedrohlichen Situationen zu schützen, wird eine nationale Regelung empfohlen. Insofern hoffen wir auf eine Unterstützung seitens der Länder für unsere Initiative.


Verordnungen
Zu den Verordnungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, zählt die Verordnung über erhöhtes Beförderungsentgelt. Mit der Verordnung soll der seit zwölf Jahren geltende Betrag für das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro angehoben werden. Neben den sonstigen Preisanpassungen wird zur Begründung ausgeführt, dass der aktuell geltende Höchstbetrag Schwarzfahrer nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültiges Ticket zu fahren. Da die Länder eine entsprechende Erhöhung bereits im vergangenen Jahr empfohlen hatten, ist mit der Zustimmung zu rechnen.


EU-Vorlagen
Die Vorlagen aus dem europäischen Bereich betreffen unter anderem die Themen Kapitalmarktunion, Klimaschutzstrategie und Treibhausgasquote. Das Grünbuch zur Kapitalmarktunion (TOP 47) umfasst die Vorschläge zur Schaffung tiefer u. besser integrierter Kapitalmärkte in den 28 Mitgliedstaaten. Es beschreibt die Vorstellungen der Kommission zu den Möglichkeiten, der Fragmentierung der Finanzmärkte entgegenzuwirken, die Finanzquellen zu diversifizieren, die grenzübergreifenden Kapitalflüsse zu stärken und den Zugang vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu verbessern. Die Empfehlungen der Ausschüsse, über die am Freitag abzustimmen sind, führen dazu u.a. aus, dass der Zugang zur Bankenfinanzierung und das in Deutschland bewährte Drei-Säulen-Modell des Bankensektors durch die Kapitalmarktunion nicht beeinträchtigt werden dürfe. Baden-Württemberg unterstützt diese Forderungen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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