Landwirtschaft

Bekämpfung des Maiswurzelbohrers hat auch nach Frostschäden Vorrang

Die strenge Frostperiode im Februar dieses Jahres hat einige landwirtschaftliche Kulturen geschädigt. In manchen Landesteilen Baden-Württembergs haben Landwirte massive Ausfälle insbesondere bei Winterweizen und Wintergerste, die eine Neuansaat im Frühjahr erforderlich machen. In den Befallsgebieten des Maiswurzelbohrers, in denen die EU strenge Fruchtfolgevorgaben zur Eindämmung des wirtschaftlich bedeutendsten Maisschädlings erlassen hat, werden vor diesem Hintergrund derzeit Forderungen laut, auf den frostgeschädigten Feldern entgegen der Vorgaben nun zum dritten Mal hintereinander Mais anbauen zu dürfen. Diesen Forderungen tritt der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, entschieden entgegen: „Die Maisbauern in den Befallsgebieten schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie von den Fruchtfolgeauflagen abweichen - dann droht sich die Zahl der Schädlinge und der Befallsflächen deutlich zu erhöhen. Aber nicht nur das: Eine weitere Ausbreitung des Maiswurzelbohrers würde auch die Saatmaisproduktion in Südbaden bedrohen“, mahnte der Minister in Stuttgart und appellierte an die Vernunft und Solidarität der Landwirte. Im letzten Jahr seien die Käferzahlen mit etwa 6.000 gefangenen Tieren auf rund das 20-fache der vergangenen Jahre angestiegen.
 
„Die Bekämpfungsstrategie des nach Deutschland eingeschleppten Käfers, der weltweit Schäden in vielfacher Millionenhöhe verursacht, basiert auf der Pflicht zum Fruchtwechsel, um dem Maiswurzelbohrer die Lebensgrundlage zu entziehen“, erläuterte der Minister und verwies auf nationale Vorgaben: „Dies ist in der Maiswurzelbohrerbekämpfungsverordnung des Bundes so festgelegt.“ Als Folge einer Abweichung von den Fruchtfolgevorgaben befürchte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine massenhafte Vermehrung und unkontrollierte Weiterverbreitung des Schädlings, so Bonde weiter: „Wir wollen und können uns nicht auf die Chemie verlassen. Damit sind wir schon einmal in Teufels Küche gekommen“, warnte der Verbraucherminister. 2008 war in der Rheinebene ein Bienensterben durch das gegen den Schädling wirksame Beizmittel Clothianidin ausgelöst worden, das inzwischen für die Maiswurzelbohrer-Bekämpfung nicht mehr zugelassen ist.
 
Auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe seinem Ministerium inzwischen mitgeteilt, dass angesichts der Erkenntnisse über den Schadorganismus und der nur sehr eingeschränkten Verfügbarkeit von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln keinerlei der Fruchtfolgeregelung (maximal zweimal Mais in drei Jahren) gleichwertige Maßnahmen erkennbar seien, berichtete Bonde. „Damit sind auch laut Bundeslandwirtschaftsministerium keinerlei Ausnahmen von der Fruchtfolgeregelung möglich.“ Die einzige sichere und praktikable Möglichkeit zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers bleibe damit die Unterbrechung des Maisanbaus durch die Fruchtfolge, stellte Minister Bonde klar. „Dies haben die Landwirte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in der Vergangenheit mustergültig umgesetzt, und davon können wir auch in der jetzigen Situation nicht abrücken. Wir dürfen die bereits von Landwirten erbrachten Quarantänemaßnahmen nicht in Frage stellen und noch mehr Schaden anrichten, indem wir den Maisanbau einschließlich der Saatmaisproduktion in Südbaden gefährden.“
 
Die durch die Fruchtfolgebeschränkung betroffenen Landwirte in den Eingrenzungsgebieten könnten wie die Landwirte in anderen von Frostschäden betroffenen Landesteilen und Regionen im Bundesgebiet auf Sommergetreide ausweichen, sagte der Minister. Unter den klimatischen Bedingungen Südbadens komme auch die Aussaat von Soja, Erbsen und Körnerhirse in Frage. „Ich appelliere daher an die Vernunft der betroffenen Landwirte, die bestehende Fruchtfolgeregelung zu akzeptieren und somit einen solidarischen Beitrag zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des gefährlichen Quarantäneschädlings zum Schutz des Maisanbaus zu leisten“, so Bonde abschließend.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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