Das Amtsgericht Karlsruhe wird zentrales Vollstreckungsgericht in Baden-Württemberg. Wenn in einem Jahr die Reform des Zwangsvollstreckungsrechts in Kraft tritt, dann werden neu eingehende Schuldner- und Vermögensverzeichnisse in Karlsruhe elektronisch verwaltet. Bislang geschieht das bei den 108 Amtsgerichten landesweit. „Mit der Einführung eines zentralen Vollstreckungsgerichts gibt es für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg eine einzige Anlaufstelle“, sagte die Ministerialdirektorin im Justizministerium, Bettina Limperg, am Donnerstag (29. Dezember 2011) in Stuttgart: „Mühevolles Anfragen bei verschiedenen Amtsgerichten, wie es derzeit nötig ist, bleibt ihnen künftig erspart. Der neue Weg zur Information wird der effizientere sein.“
Die Einsicht in die zentralen Verzeichnisse wird über ein Onlineportal erfolgen. Während auf die Datenbank mit den Vermögensverzeichnissen Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden zugreifen können, ist das beim Schuldnerverzeichnis allen möglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen:
Die Einführung eines zentralen Vollstreckungsgerichts ist Teil der Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, die im Jahr 2009 auf Bundesebene beschlossen wurde und am 1. Januar 2013 in Kraft tritt.
Unter anderem soll es Gerichtsvollziehern mit der Reform erleichtert werden, Informationen über Schuldner zu bekommen. Einer Vermögensauskunft muss dann nicht mehr der erfolglose Versuch einer Sachpfändung vorausgehen. Gibt ein Schuldner keine Vermögensauskunft ab oder ist nicht zu erwarten, dass bestehenden Forderungen ausreichend nachgekommen wird, können sich Gerichtsvollzieher bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt nach Arbeitsverhältnissen, Konten, Depots oder Kraftfahrzeugen erkundigen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, beim zentralen Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands auf Informationen zurückgreifen.
Im Schuldnerverzeichnis werden Schuldner eingetragen, die ihrer Pflicht zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses nicht nachkommen oder bei denen eine Vollstreckung nach dem Inhalt des abgegebenen Vermögensverzeichnisses offensichtlich erfolglos sein würde.
In einem Vermögensverzeichnis listen Gerichtsvollzieher die Vermögensgegenstände eines Schuldner auf, gegen den eine Geldforderung zu vollstrecken ist.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg