Stuttgart - Der Platzverweis für prügelnde Männer im Südwesten hat sich aus Sicht von Innenminister Reinhold Gall (SPD) bewährt. "Das Instrument ist ein Erfolgskonzept und ein wesentlicher Fortschritt im Opferschutz", sagte Gall in einer Bilanz zehn Jahre nach Einführung der "Roten Karte" für gewalttätige Partner.
Diese kann die Polizei zunächst für bis zu vier Tage aus dem Umkreis des Opfers verbannen, erläuterte Gall in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Der Partner darf dann nicht mehr in die gemeinsame Wohnung kommen und muss je nach Auflage dem Arbeitsplatz der Frau oder ihrem Lebensumfeld fernbleiben. Die örtliche Polizeibehörde kann die Spanne auf bis zu vier Wochen verlängern.
Die Zahl der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt ist nach Galls Angaben in der vergangenen Dekade um ein Drittel gesunken, die der Platzverweise um knapp 50 Prozent gestiegen. "Das zeigt die abschreckende Wirkung des Platzverweises", betonte der Minister. 2011 sprachen Beamte bei 7072 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt 2577 Platzverweise aus. 2002 waren es 10 641 Einsätze mit 1738 Verweisen.
Baden-Württemberg hatte den Platzverweis als erstes Bundesland eingeführt. Er sei ein Beweis für innovative präventive Maßnahmen der Südwest-Polizei, die später von anderen Bundesländern übernommen worden seien, sagte der Innenminister.
Die Übeltäter seien meist männlichen Geschlechts, die Opfer seien in vielen Fällen neben den Frauen Kinder. "Ich gehe davon aus, wer seine Frau verprügelt, schlägt auch seine Kinder", sagte Gall. Es gebe aber auch Fälle, in denen Männer Opfer ihrer Partnerinnen seien.
Der Platzverweis war 2000 als Modellversuch erprobt worden und 2002 flächendeckend eingeführt worden. Das Land hatte 2008 das Polizeigesetz entsprechend novelliert. Bei der "Roten Karte" für schlagende Männer stand Österreich Pate. Dort war der Spieß schon seit Jahren umgedreht und der gewalttätige Mann weggeschickt worden.
Der Platzverweis sei aber nur ein Element eines Netzwerkes gegen Gewalt, betonte Gall. Dazu gehörten auch Angebote an Opfer und Täter, wie Anti-Aggressionstraining, Familien- und Suchtberatung. Um eine noch bessere Betreuung der Opfer von Gewalt zu gewährleisten, sei die Opferschutzkommission II eingesetzt worden.
Selbstverständlich folge jeder häuslichen Gewaltanwendung, von der die Polizei erfährt, eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Im Extremfall müsse das Opfer auch vor Stalking geschützt werden.
Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) will bis Ende des Jahres einen "Aktionsplan gegen Gewalt" erarbeiten. Dabei soll mit den Verbänden die Situation vor Ort erfasst und dann festgelegt werden, was zum Schutz von Frauen und Kindern nötig ist.
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dpa/lsw