Atomenergie

Umweltministerium bedauert EnBW-Entscheidung, gegen das AKW-Moratorium 2011 zu klagen

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist hat die EnBW beschlossen, wegen der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I als Konsequenz aus dem Reaktorunfall in Fukushima, vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Ansprüche richten sich gegen den Bund und gegen das Land Baden-Württemberg als Atomaufsichtsbehörde.

„Selbstverständlich steht der EnBW der Rechtsweg offen, aber die späte Entscheidung – über drei Jahre nach dem Atom-Moratorium – Schadensersatzansprüche zu stellen, kam dennoch etwas überraschend“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller als Chef der Atomaufsicht in Baden-Württemberg.

„Aus meiner Sicht“, so der Umweltminister weiter, „war die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima.“

Untersteller geht davon aus, dass die vorübergehende Stilllegung der beiden Atomkraftwerke nach § 19 des Atomgesetzes in Baden-Württemberg seinerzeit rechtmäßig erfolgt ist. Auch die EnBW habe damals, anders als der Energiekonzern RWE, keine Rechtsmittel gegen die Stilllegungsverfügung eingelegt. Diese sei deshalb nach Ablauf eines Monats bestandskräftig geworden.

Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.

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