Energie

Nachrüstung von Windkraft-, Wasserkraft- sowie Biomasse- und KWK-Anlagen

Windräder drehen im Wind. (Bild: © dpa)

Die im März 2015 novellierte Systemstabilitätsverordnung des Bundes (SysStabV) regelt die notwendige technische Nachrüstung von Windenergieanlagen, Biomasse- und Biogasanlagen, KWK-Anlagen und Wasserkraftanlagen, damit sich diese Anlagen bei bestimmten technischen Bedingungen nicht mehr zeitgleich abschalten und so die Stabilität des Stromnetzes gefährden können. Sie ergänzt somit die bereits in der ursprünglichen SysStabV aus dem Jahr 2012 enthaltene Pflicht zur Nachrüstung von bestimmten Photovoltaikanlagen.

Bei der Umrüstung handelt es sich in der Regel um ein Nachjustieren der Frequenzüberwachungs-Schutzeinrichtungen der Anlagen. Bei einem Teil der betroffenen Anlagen kann auch ein Eingriff in die Leistungselektronik der Anlage erforderlich werden.

Von der aktuellen Nachrüstungspflicht sind bundesweit circa 21.000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 27.000 Megawatt (MW) betroffen. Ein Anteil von rund 2.500 MW, etwa 1.500 Anlagen schätzt die EnBW, entfällt auf Baden-Württemberg, der Großteil dagegen auf die küstennahen, besonders windreichen Bundesländer.

„Die fristgerechte Nachrüstung aller Anlagen ist für die Netzbetreiber sehr wichtig, damit sie auch weiterhin die gewohnte Netzstabilität und hohe Versorgungssicherheit gewährleisten können“, betonte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Der Minister appellierte daher an alle Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 KW im Land, die Netzbetreiber zu unterstützen und ihren in der Verordnung geregelten Pflichten nachzukommen. „Andernfalls laufen Sie als Betreiber Gefahr, Ihren Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom zu verlieren“, betonte Franz Untersteller mit Blick auf die einschlägige gesetzliche Bestimmung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz.

„Wer meint, aus technischen Gründen die Anforderungen nicht umsetzen zu können, sollte möglichst bald mit seinem zuständigen Netzbetreiber Kontakt aufnehmen, damit nach einer gemeinsamen Lösung gesucht werden kann“, sagte Untersteller weiter. Dies gelte auch bei Fragen, wie die Kosten zwischen Anlagen- und Netzbetreiber aufzuteilen seien.

Umbau des Energiesystems

Der mit der Energiewende verbundene Umbau des Energiesystems führt zu einer ständig zunehmenden Bedeutung von dezentralen Erzeugungsanlagen für die Stromversorgung in Deutschland. Gleichzeitig tragen diese Anlagen damit aber auch eine zunehmende Verantwortung für die Stabilität des Stromnetzes.

Ein stabiles Netz setzt das Gleichgewicht zwischen Erzeugung (Einspeisung) und abgegebener Leistung (Nachfrage) voraus. Da sich, neben den bereits nachgerüsteten Photovoltaikanlagen, viele Erzeugungsanlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 49,5 Hz schlagartig abschalten und damit das ohnehin bereits bestehende Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Nachfrage noch verstärken, müssen sie im Interesse der Versorgungssicherheit umgerüstet werden. Der Bundesgesetzgeber hat dies mit der Änderung der so genannten Systemstabilitätsverordnung zum 9. März 2015 vorgeschrieben.

Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

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