Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich am Mittwoch die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg (Bild: dpa).

Befunde an Steckverbindungen von induktiven Stellungsgeber im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2). Einstufung: Meldekategorie N (Normalmeldung). Nach internationaler Bewertungsskala INES „Stufe 0“ – Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) befindet sich derzeit in Revision. Bei einer Begehung wurde ein herausgebrochener Anschlussstecker an einem Stellungsgeber der Frischdampf-Armaturen festgestellt. Die Stellungsgeber haben die Aufgabe, die Stellung der Frischdampf-Sicherheitsventile zu erfassen. Nach elektronischer Messumformung wird die Stellung der Sicherheitsventile im Reaktorschutz verarbeitet, so dass ein fehlerhaftes Offenbleiben eines Sicherheitsventils erkannt und das vorgelagerte Absperrventil geschlossen werden kann. Damit soll eine Unterkühlungstransiente vermieden werden.

Die nähere Untersuchung hat ergeben, dass auch die Überwurfmutter zur Befestigung des Kabelsteckers an einem anderen Stellungsgeber gelockert war. Durch eine anschließende Sonderkontrolle an Stellungsgebern desselben Typs wurde festgestellt, dass die Überwurfmuttern an vier der verwendeten 16 Stellungsgeber von Hand lösbar waren und eine weitere Überwurfmutter locker war. Zudem wurden 43 im Lager befindliche Stellungsgeber geprüft, von denen zwei lockere Überwurfmuttern aufwiesen.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers: Der Betreiber hat die betroffenen Stellungsgeber gegen spezifikationsgemäß gefertigte Stellungsgeber ausgetauscht.

Die Stellungsgeber liefern Signale, welche vom Reaktorschutz verarbeitet und zum Schließen des zugehörigen Frischdampf-Absperrventils genutzt werden. Neben den Signalen aus der Stellungsmessung des Sicherheitsventils verwendet der Reaktorschutz zusätzliche diversitäre Signale über eine Druckmessung, so dass auch bei gestörter Signalerfassung der Stellungsmessung das Absperrventil erforderlichenfalls geschlossen würde.

Durch die gelockerten Überwurfmuttern ist die Funktion der Stellungsgeber bei bestimmten Störfällen nicht mehr gewährleistet, da Feuchtigkeit eindringen und zu elektrischen Störungen führen könnte. Die sicherheitstechnische Bedeutung besteht somit darin, dass in einem Störfallszenario nur noch die Druckmessung als Messgröße zur Absperrung des Frischdampf-Absperrventils genutzt werden könnte.

Es ergaben sich durch das Ereignis keine Auswirkungen auf Personen und Umwelt.

Weitere Informationen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

Kategorie S (Unverzügliche Meldung).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikante Ereignisse.

Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag).

Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

1 - Störung

2 - Störfall

3 - ernster Störfall

4 - Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen

5 - Unfall mit weitergehenden Auswirkungen

6 - schwerer Unfall

7 - katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1-7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

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