Bildung

Land und Kommunen schließen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“

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Kinder mit Büchern in einem Kindergarten (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Mit dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ bekennen sich das Land und die Kommunen zur immensen Bedeutung der Bildung und Betreuung in der frühen Kindheit. Das Land investiert dafür ab dem Jahr 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 rund 80 Millionen Euro jährlich.

Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, mehr Fachkräfte und eine intensivere Förderung aller Kinder. Diese Ziele haben das Kultusministerium und die kommunalen Spitzenverbände im „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ vereinbart. Mit dem Pakt bekennen sich Land und Kommunen zur immensen Bedeutung der Bildung und Betreuung in der frühen Kindheit. Die Qualität frühkindlicher Bildung ist der erste entscheidende Baustein in der Bildungsbiografie von Kindern. Von dieser Qualität hängen sowohl individuelle Bildungs- als auch ökonomische Wachstumschancen ab, sie ist somit in mehrfacher Hinsicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Der Pakt umfasst eine Ausbildungsoffensive für Fachkräfte, ein neues Konzept für eine verlässliche sprachliche und elementare Förderung, eine stärkere Unterstützung der Inklusion, eine Weiterentwicklung der Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule, eine finanzielle und qualitative Stärkung der Kindertagespflege, die Errichtung einer eigenen Einrichtung für die frühkindliche Bildung, das „Forum frühkindliche Bildung“, sowie eine Evaluation des Orientierungsplans. Das Land investiert dafür ab dem Jahr 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 rund 80 Millionen Euro jährlich. Über diese Maßnahmen hinaus beabsichtigt das Land, in die Förderung der Leitungszeit in Kindertageseinrichtungen einzusteigen. Dieser Einstieg soll über Bundesmittel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) finanziert werden.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Die Qualität frühkindlicher Förderung liegt mir sehr am Herzen. Mit dem Pakt investieren wir in die Bildungschancen der Kinder und damit in die wichtigste Zukunftsaufgabe unseres Landes. Mir ist wichtig, die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas und Tagespflegepersonen bei dieser wichtigen Arbeit besser zu unterstützen. Sie tragen dazu bei, allen Kindern, unabhängig von ihrem familiären Kontext, gute Startchancen zu ermöglichen. Denn eine frühe und intensive Förderung ist die Grundlage für ein späteres erfolgreiches Lernen in der Schule.“

Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg: „Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung schaffen das Land und die Kommunen eine hervorragende Grundlage, um die grundsätzlich bereits gute Qualität im Land weiter zu steigern. Bildung und ein Mehr an Bildungsgerechtigkeit bestimmen über die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Aus diesem Grund gilt es, auch in Zukunft einen besonderen Fokus auf die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zu legen. Das Erlernen von Sprache ist dabei ein entscheidender Schlüssel zur Integration und zum Bildungserfolg. Es ist daher sehr erfreulich, dass der Pakt für gute Bildung und Betreuung unter anderem Bausteine der sprachlichen Förderung beinhaltet.“

Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg: „Der Ausbau der Kinderbetreuung war die finanziell größte Herausforderung der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren. Bis heute haben wir hier viel erreicht. Angesichts der wieder stark gestiegenen Geburtenzahlen werden wir diesen Ausbau massiv fortsetzen. Bei diesem Kraftakt wollen wir zugleich die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg Schritt für Schritt weiterentwickeln. Damit Baden-Württemberg bei der Betreuungsqualität an der Spitze bleibt, haben wir mit der Kultusministerin den ‚Pakt für gute Bildung und Betreuung‘ geschlossen. Ein Kernelement dieses Paktes ist die Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Erzieher. Dazu werden die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen ausgebaut und die Träger mithilfe einer Ausbildungspauschale gezielt unterstützt. Denn nur mit gut qualifiziertem Personal können wir die hervorragende Betreuungsqualität in Baden-Württemberg sichern und die dringend erforderlichen zusätzlichen Plätze ausbauen.“

Joachim Walter, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg: „Den Einstieg des Landes in die Finanzierung der Kindertagespflege begrüße ich sehr. Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Um sie zu stärken, haben wir den Landkreisen empfohlen, bereits im Vorgriff auf den über den Pakt gewährleisteten Landesanteil die Stundensätze für Tagespflegepersonen mit Beginn dieses Jahres um einen Euro zu erhöhen. Positiv hervorheben will ich auch, dass mit dem Pakt die Inklusion in der Kindertagesbetreuung zusätzlich unterstützt und so die Chancengleichheit gefördert wird.“

Die einzelnen Maßnahmen des Pakts im Überblick

  • Ausbildungsoffensive für Fachkräfte: Mit einer Ausbildungsoffensive unterstützt das Land die Träger von Kindertageseinrichtungen, zusätzliche Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) zu schaffen, um den steigenden Personalbedarf in den Kitas erfüllen zu können. Das Land wird ab dem 01.09.2019 für einen befristeten Zeitraum eine Ausbildungspauschale in Höhe von 100 Euro pro Ausbildungsplatz und Monat zahlen, wenn in der jeweiligen Gemeinde von allen Trägern gemeinsam mindestens 25 Prozent mehr PiA-Auszubildende als im Vorjahr 2018 ausgebildet werden. Werden 50 Prozent mehr Auszubildende eingestellt, beträgt die Pauschale 200 Euro pro Person. Darüber hinaus wird das Land die Anzahl der Klassen an den Fachschulen für Sozialpädagogik erhöhen, um der steigenden Zahl an Auszubildenden eine schulische Ausbildung zu ermöglichen.
  • Verlässliche sprachliche und elementare Förderung: Das neue Konzept baut auf den bewährten Elementen des Programms „Spatz“ (Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) und dem Programm „Schulreifes Kind“ auf und umfasst zusätzlich die Entwicklungsbereiche der mathematischen Vorläuferfähigkeiten, der Motorik sowie der sozial-emotionalen Verhaltensweisen. Neues und zentrales Element ist außerdem ein ab dem Kindergartenjahr 2019/20 durch die Kitas verbindlich den Eltern anzubietendes Entwicklungsgespräch im Anschluss an die Einschulungsuntersuchung. In diesem Gespräch beraten Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, die Schule und bei Bedarf Vertreter des Gesundheitsamts gemeinsam über Fördermaßnahmen und treffen eine auf die individuellen Bedürfnisse des Kinds zugeschnittene Entscheidung bezüglich der Förderung. Zusätzlich investiert das Land in die Qualifizierung von Sprachförderkräften, die Anfang 2019 startet.
  • Stärkere Unterstützung der Inklusion: Mobile Fachdienste und Qualitätsbegleiter werden pädagogische Fachkräfte der Kitas und Tagespflegepersonen bei der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung unterstützen. Der Einstieg beginnt mit einer Modellphase in insgesamt acht Stadt- oder Landkreisen (ab dem 01.09.2019 in zwei Kreisen, ab dem Jahr 2020 aufwachsend in weiteren sechs Kreisen), die auf vier Jahre angelegt ist und evaluiert wird. Es ist vorgesehen, dieses Unterstützungssystem nach Ablauf der Modellphase im September 2023 in allen Stadt- und Landkreisen einzurichten, sofern die Ergebnisse der Evaluation dies bestätigen. Darüber hinaus erhöht das Land ab dem Jahr 2019 seine Zuweisungen an die Kommunen zur Unterstützung der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen für jedes betreute Kind mit (drohender) Behinderung und einem besonderen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe an frühkindlicher Bildung in der Kita einen zusätzlichen Zuschuss. Der Gesetzentwurf mit den hierzu notwendigen Änderungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes und auch des Finanzausgleichsgesetzes wurde bereits in den Landtag eingebracht.
  • Weiterentwicklung der Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule: Das Land erhöht ab 2019 die Zuweisungen an die Gemeinden um zusätzliche Landesmittel für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule. Jede Kindertageseinrichtung erhält einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 1.000 Euro pro Jahr für die Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule ab 1. Oktober 2019. Das Land fördert darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen der Kita und der Grundschule bereits seit dem Schuljahr 2012/13, indem jede Grundschule dafür eine Lehrerwochenstunde erhält.
  • Stärkung der Kindertagespflege: Das Land beteiligt sich an den Ausgaben der Kommunen für die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren in Höhe von 50 Cent pro Kind und Stunde. Landkreistag, Städtetag und der Kommunalverband für Jugend und Soziales werden deshalb den Stundensatz für Tagespflegepersonen bei der Betreuung von Kindern ab drei Jahren um einen Euro auf 5,50 Euro pro Kind in ihren gemeinsamen Empfehlungen anpassen. Außerdem werden die Qualifikationsanforderungen an Tagespflegepersonen erhöht und es muss ein Nachweis der sprachlichen Kompetenzen der Tagespflegepersonen erfolgen, sofern kein deutscher Schulabschluss vorliegt.
  • Forum Frühkindliche Bildung: Das Kultusministerium wird im Jahr 2020 das „Forum Frühkindliche Bildung“ als zentrale Einrichtung des Landes für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung errichten. Das Forum verfolgt als Ziele die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in Kitas und in der Kindertagespflege, die individuelle Förderung aller Kinder, die Unterstützung der Kitas und der Kindertagespflege in ihrer Arbeit und die praxisorientierte Forschung in der Frühpädagogik.
  • Evaluation des Orientierungsplans: Das Land stellt 200.000 Euro bereit, um zu überprüfen, inwieweit die Ziele und die einzelnen Handlungsfelder umgesetzt werden und inwieweit der Orientierungsplan an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden muss. Die Evaluation soll im Jahr 2019 vorbereitet und ab dem Jahr 2020 durch das Forum Frühkindliche Bildung begleitet werden.

Übersicht über das Gesamtvolumen

Der Pakt für gute Bildung und Betreuung hat ein Finanzvolumen von knapp 80 Millionen Euro:

  • Ausbildungsoffensive für Fachkräfte: rund 31,3 Millionen Euro jährlich im Endausbau
  • Stärkung der Inklusion: rund 28,9 Millionen Euro jährlich im Endausbau
  • Verlässliche sprachliche und elementare Förderung: rund 7,0 Millionen Euro jährlich im Endausbau (zusätzlich zu den 27,5 Millionen Euro, die bereits für frühe Sprachförderung im Landeshaushalt zur Verfügung stehen)
  • Kooperation Kindertageseinrichtung - Grundschule intensivieren: rund 7,7 Millionen Euro jährlich
  • Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken: rund 2,83 Millionen Euro jährlich
  • Frühkindliche Bildung institutionell aufwerten durch die Einrichtung des „Forum Frühkindliche Bildung“: rund 1,4 Millionen Euro jährlich
  • Evaluation des Orientierungsplans: rund 200.000 Euro (einmalige Ausgaben)

Einstieg in die Leitungszeit: über Bundesmittel

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