Als Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat in Philippsburg die Erörterungsverhandlung zur Stilllegung und zum Abbau von Anlagenteilen des Kernkraftwerks Philippsburg Block 1 (KKP 1) begonnen. Die Erörterung dient der mündlichen Erläuterung von im Rahmen der Antragsauslegung zuvor schriftlich gemachten Einwendungen und ist der konkreten Prüfung der Antragsunterlagen vorgeschaltet. Insgesamt 2800 Personen hatten in 60 Schreiben Bedenken gegen die Genehmigung des von der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) eingereichten Antrags geäußert.
Die Erörterungsverhandlung wird von Teilen der Bevölkerung, der Bürgerinitiativen und der Verbände sehr kritisch gesehen. Ihre Kritik richtet sich gegen die Form der Erörterung, den frühen Zeitpunkt im Verfahren und die in der Erörterung behandelten Unterlagen, die ihrer Ansicht nach nicht umfangreich und vollständig und damit nicht aussagekräftig genug seien.
Eine weitere Kritik richtet sich gegen den von der EnKK gewählten Weg, den Antrag zu Stilllegung und Abbau von KKP 1 vom Antrag zur Errichtung eines Reststoffbearbeitungszentrums (RBZ) und eines Standortabfalllagers (SAL) zu trennen. Schließlich wird kritisiert, dass es insgesamt im Genehmigungsverfahren und dem weiteren Rückbauprozess keine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit gebe.