Bundesrat

Informationen zur Bundesratssitzung am 13.06.2014

Gebäude des Bundesrats (Foto: Bundesrat)

Informationen zur Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 13.06.2014.

Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages

Auf der Tagesordnung der kommenden Bundesratssitzung stehen fünf Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Das prominenteste Thema ist dabei das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (TOP 1). Das als „Rentenpaket“ bekannte Vorhaben umfasst zum einen die Rente ab 63, die Mütterrente sowie Änderungen der Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Rehabudgets. Im Zuge der Beratungen im Bundestag sind einige Regelungen ergänzt worden, u.a. um der befürchteten Frühverrentungswelle entgegen zu wirken. Zudem wurde die „Flexirente“ eingeführt, die es Arbeitnehmern ermöglicht, auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Die Ausschüsse empfehlen, den Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen; sie billigen damit das Gesetz. Auch ist kein Antrag eines Landes im Plenum angekündigt, der auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses zielt. Es wird daher im Plenum nur festgestellt werden, dass der Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt. Baden-Württemberg enthält sich zu den Ausschussempfehlungen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
 
Ferner wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner (TOP 3) befassen. Der Empfehlung des Bundesrates aus dem ersten Durchgang, eingetragenen Lebenspartnerschaften ein volles Adoptionsrecht einzuräumen, ist der Deutsche Bundestag nicht gefolgt. Baden-Württemberg spricht sich weiterhin für die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen aus. Insofern wird der vorliegende Gesetzesbeschluss lediglich als ein wichtiger Schritt bewertet. Das Votum Baden-Württembergs lautet daher „keine Anrufung des Vermittlungsausschusses“. Die Forderung nach einer vollständigen Gleichstellung im Adoptionsrecht wird Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern in einer Protokollerklärung wiederholen.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Nach dem die Bundesregierung am 4. Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz - LVRG) verabschiedet hat, wurde die Vorlage fristverkürzt zur Beratung im Bundesrat übermittelt (TOP 30). Kern des Gesetzentwurfs ist die Begrenzung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven für den Fall, dass diese zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich sind. Nach geltendem Recht sind ausscheidende Versicherungsnehmer hälftig an Bewertungsreserven (Kursgewinnen aus fest-verzinslichen Wertpapieren, Aktien und Immobilien) zu beteiligen. Künftig sollen Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen nur herausgereicht werden, wenn Bewertungsreserven den sogenannten Sicherungsbedarf überschreiten. Zudem sieht der Entwurf Regelungen zur Ermittlung der Höhe der den Sicherungsbedarf übersteigenden, ausschüttungsfähigen Bewertungsreserven vor.

Drei von den vier an der Beratung der Vorlage beteiligten Ausschüsse empfehlen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz schlägt dagegen eine umfangreiche Stellungnahme vor. Der Ausschuss sieht aus verbraucherpolitischer Sicht einige begrüßenswerte Ansätze, äußert jedoch auch Kritik. Änderungen am System der Lebensversicherungen, die sich unmittelbar auf die Höhe der Leistungen der Versicherten auswirken, sollten mit Bedacht und im Dialog mit Verbraucherorganisationen und den Interessenverbänden der Versicherten entwickelt werden. Dieser Dialog habe nicht ausreichend stattgefunden. Es bestünden Zweifel, ob der Gesetzentwurf dem Interessenausgleich zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten, deren Verträge in Kürze ausliefen, gerecht werde. Außerdem hält der Ausschuss die Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen nicht für erwiesen. Am Verfahren bemängelt der Ausschuss die verkürzte Beratungsfrist, die eine sachgerechte Prüfung des Gesetzentwurfs nicht ermöglicht habe. Da die Ausschüsse ihre Beratungen zu der Vorlage erst am 11. Juni abgeschlossen haben, ist noch nicht abschließend geklärt, wie sich Baden-Württemberg zu den Ausschussempfehlungen verhalten wird.

Hervorzuheben ist zudem der Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer (TOP 15). Mit dem Gesetzentwurf sollen die Länder Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als weitere sichere Herkunftsstaaten qualifiziert werden. Daneben soll die Beschäftigungsverordnung dergestalt geändert werden, dass Asylbewerbern und geduldeten Ausländern der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits nach drei Monaten und nicht wie bisher erst nach neun Monaten gewährt wird. Die Ausschüsse empfehlen, gegen die Gesetzesvorlage keine Einwendungen zu erheben. Bündnis 90/Die Grünen lehnen den Gesetzentwurf bzw. das Institut der „sicheren Herkunftsstaaten“ grundsätzlich ab. Insofern lautet das Votum von Baden-Württemberg „Enthaltung zu keine Einwendungen“.

Länderinitiative

Baden-Württemberg hat gemeinsam mit drei weiteren Ländern eine Entschließung zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans eingereicht (TOP 31). Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf eines Bundespräventionsgesetzes sowie einen Nationalen Diabetesplan vorzulegen. Dabei soll es vorrangig um die Stärkung von Prävention und Selbsthilfe, die Intensivierung der Früherkennung, die Verbesserung der Datenlage und die Sicherung der sozialmedizinischen Nachsorge gehen. Die Vorlage wird am Freitag im Plenum vorgestellt und dann zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

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