Vulnerable Einrichtungen

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Ein Arzt bedient eine Beatmungsmaschine auf einer Intensivstation.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft getreten.

Die Maßnahmen für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime sind zum 1. Oktober 2022 durch §28b Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) und die Corona-Verordnung des Landes geregelt.

Verordnungen im PDF-Format und weitere Informationen

Corona-Verordnungen

Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen
  • Rechtsverordnung

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in der aktuellen Fassung

Grundschule Schülerin schreibt Satz an die Tafel
  • Schule

Corona-Verordnung Schule

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • Schule

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung des Kultusministeriums

Ein junges Mädchen mit Mund-Nasen-Schutz liegt krank auf der Couch.
  • Quarantäne und Isolation

Corona-Verordnung zur Absonderung

Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen.

Ein Arzt bedient eine Beatmungsmaschine auf einer Intensivstation.
  • Vulnerable Einrichtungen

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ist zum 30. September 2022 aufgehoben. Die Maßnahmen sind nun durch das Infektionsschutzgesetz geregelt.

Beschreibung vom Bild: Der Hinter-Grund vom Bild ist Blau. An der Seite stehen ein Vorhänge-Schloss und das Zeichen @ aus Holz.
  • Datenverarbeitung

Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung

Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Landesgesundheitsamt für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden

Ein hölzernes Vorhängeschloss und drei hölzerne Figuren stehen vor einer blauen Wand.
  • Datenverarbeitung

Corona-Verordnung Datenverarbeitung

Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes

Ein Schild mit der Aufschrift „Flüchtlingserstaufnahmestelle“, im Hintergrund ein Fahrzeug an einer Einfahrt.
  • Erstaufnahmeeinrichtungen

Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung

Verordnung des Innenministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Erstaufnahmeeinrichtungen

Ein Mann mit Mundschutz steht an einer Kasse in einem Restaurant.
  • Zuständigkeitsverordnung

Corona-Stabilisierungshilfe Hotel- und Gaststättengewerbe

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeitserweiterung im Rahmen der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Illustration: Paragrafen und Viren
  • Zuständigkeiten

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz

Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz.

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