Die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung tritt zum 1. März 2023 außer Kraft.
Mit der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 tritt zugleich auch die Verordnung des Justizministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Erstaufnahmeeinrichtungen (Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung – CoronaErstaufnSchVO) außer Kraft.