Corona-Massnahmen

Strengere Besuchsregeln für nicht Immunisierte in Alten- und Pflegeheimen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei pflegebedürftige Frauen sitzen in einem Pflegeheim in ihren Rollstühlen nebeneinander. (Foto: © dpa)

Ab dem 20. Dezember 2021 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen einen negativen PCR-Test vorlegen.

Ab dem kommenden Montag, 20. Dezember 2021, gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

„In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 14. Dezember 2021, in Stuttgart. „Daher erhöhen wir noch einmal unsere Schutzmaßnahmen, auch wenn sich Infektionen leider nie ganz ausschließen lassen, wenn Menschen sich begegnen.“

Die strengeren Besuchsregelungen gelten nur in der sogenannten Alarmstufe II. Diese wird vom Landesgesundheitsamt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei der schon bisher geltenden Testpflicht mit Antigen-Schnelltests. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht sind auch vorgesehen in besonderen Härtefällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.

Die Besuchsregeln in Pflegeheimen im Überblick

  • Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten oder Testnachweise von Arbeitgebern, die im Zuge betrieblicher Testungen ausgestellt werden.
  • Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe II ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. PCR-Tests werden nicht von den Pflegeheimen angeboten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen.
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Mindestabstand.
  • •    Grundsätzlich ist die Besucheranzahl nicht begrenzt. Allerdings gelten in der Warnstufe und in den Alarmstufen Einschränkungen für nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher: In der Warnstufe sind nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf nicht-geimpften/nicht genesenen Personen zulässig; in den Alarmstufen I und II sind Besuche nur durch eine nicht-immunisierte Person zulässig.

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Gesundes Essen bei der Zubereitung.
Ernährung

Impulse für eine gelungene Seniorenverpflegung

Ministerin Theresa Schopper (rechts) spricht zur Eröffnung der Netzwerkkonferenz Baukultur
Baukultur

Netzwerkkonferenz Baukultur 2026

Logo er Frauenwirtschaftstage 2026
Gleichstellung

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert 45 Kommunen mit rund 16,6 Millionen Euro

Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg für besondere berufliche oder unternehmerische Leistungen, die der baden-württembergischen Wirtschaft dienen.
Auszeichnung

Wirtschaftsmedaille für BeneVit-Gründer Kaspar Pfister

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

Land fördert 27 Maßnahmen zur Flächengewinnung durch Innenentwicklung

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt unter Druck

Kinder jonglieren auf der Bühne mit Tellern
Jugend

20 Jahre Jugendbegleiter-Programm

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersimpulse

Land fördert 15 Quartiersprojekte

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Sechs Personen unterhalten sich auf einem Balkon eines mehrstöckigen Gebäudes mit sichtbaren Betonstützen und Pflanzgefäßen
Wohnen

Land will Mietpreisbremse verlängern

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Berufliche Ausbildung

Land fördert praxisnahe Berufsorientierung von Jugendlichen

Eine Ärztin impft ein junges Mädchen mit einer Spritze in den Oberarm.
Gesundheitsschutz

Baden-Württemberg stärkt Impfschutz mit Aktionsplan