Pensionierte Beamte in Baden-Württemberg können künftig mehr hinzuverdienen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes beschlossen. Die bisherige Hinzuverdienstgrenze wird aufgehoben, wenn der öffentlichen Verwaltung in bestimmten Fällen ein akuter Mehrbedarf an qualifiziertem Personal entsteht, so wie aktuell im Flüchtlingsbereich.