Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich auf das weitere Vorgehen bei der Erstattung der Flüchtlingsausgaben verständigt. „Wir stellen damit auch künftig sicher, dass die Stadt- und Landkreise eine auskömmliche Erstattung ihrer Ausgaben für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen erhalten“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.