Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Technische Baubestimmungen, unter anderem für das barrierefreie Bauen. Neue Liste, wie bei barrierefreien Einrichtungen unter anderem Wege, Türen, Treppen, Aufzüge, Räume und auch Sanitäranlagen technisch beschaffen sein müssen, damit Menschen mit Bewegungseinschränkung, blinde oder schlecht hörende Menschen diese Einrichtungen weitgehend selbstständig nutzen können.