Gaststättenbetreiber und Ordnungsämter in Baden-Württemberg haben künftig mehr Klarheit, wenn es um die Einhaltung beziehungsweise Kontrolle des Nichtraucherschutzes geht. Wie Sozialministerin Katrin Altpeter bekannt gab, hat das Sozialministerium die Ausführungshinweise zur Umsetzung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) überarbeitet und viele Formulierungen präzisiert, ergänzt oder vereinfacht.