Wie Integrationsministerin Bilkay Öney mitteilt, befindet sich die rückwirkende Erstattung der Ausgaben der Kreise nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für das Jahr 2014 vor dem Abschluss. Das federführende Integrationsministerium erwartet noch allerletzte Rückmeldungen aus einzelnen Stadt- und Landkreisen zu den liegenschaftsbezogenen Ausgaben, die für jeden Kreis individuell erstattet werden sollen. Die vom Integrationsministerium bereits vorbereitete Verordnung zur rückwirkenden Neufestsetzung der Pauschalen kann dann unverzüglich auf den Weg gebracht werden.