Die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung tritt zum 23. Februar 2023 außer Kraft.
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Kreisgesundheitsamt im Landratsamt Reutlingen für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden (Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung) tritt nach § 8 an dem Tag außer Kraft, an dem die Corona-Verordnung Datenverarbeitung außer Kraft tritt. Dies erfolgt mit Wirkung zum 23. Februar 2023, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufhebungsverordnung für die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung bedarf.