„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung den von Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen gemeinsam eingebrachten und im September vom Bundesrat beschlossenen Gesetzesantrag aufgegriffen hat“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich. Mit diesem Gesetz verbessere man die Voraussetzungen zur Flüchtlingsunterbringung im Bereich des Bauplanungsrechts deutlich.