Das Kabinett hat beschlossen, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg in staatliche Trägerschaft zurückgeführt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die von der Vorgängerregierung vorgenommene, bundesweit einmalige Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger in dieser Form nur noch übergangsweise bis Ende 2016 weiterbetrieben werden kann.