Lehrkräfte, die bis zum Schuljahresende befristet für die Arbeit in beruflichen Sprachförderklassen beschäftigt sind, können einen weiteren Vertrag zum neuen Schuljahr angeboten bekommen. Dieses Angebot gilt auch für Lehrkräfte, die an Grund-, Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien seit Unterrichtsbeginn im September 2014 in sogenannten Vorbereitungsklassen tätig sind.