Eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Einzelhandel wieder geöffnet werden kann. So werden zum Beispiel die Hygieneregeln konkretisiert und beschrieben, wie die Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern zu berechnen ist.
Corona
Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnung im Bereich von Wirtschaft und Schulen
Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und steht gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
Coronavirus
Ladenschließung über die Osterfeiertage
An Karfreitag und Ostersonntag bleiben in Baden-Württemberg alle Geschäfte geschlossen. Die Corona-Verordnung des Landes wird zeitnah entsprechend geändert.
Coronavirus
Schutz von Mitarbeitern im Einzelhandel
Das Wirtschaftsministerium hat eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können.
Corona-Verordnung
Auslegungshilfe zu Ladenschließungen
Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.
Coronavirus
Ausnahmeregelungen für Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen
Um die durchgehende Versorgung sicherzustellen und die Einkaufsströme zu entzerren, dürfen Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen werden müssen, an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Coronavirus
Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht für systemrelevante Tätigkeiten
Durch Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht sollen systemrelevante Tätigkeiten, die für die Daseinsvorsorge oder zur Bekämpfung der Pandemie durch das Coronavirus wichtig sind, vor möglichen Personalengpässen abgesichert werden.
Verbraucherschutz
Kein Grund für Hamsterkäufe
Die Corona-Verordnung der Landesregierung erlaubt auch weiterhin den Verkauf in Hofläden und Raiffeisen-Märkten. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont, dass es keinen Grund für Hamsterkäufe gibt. Die regionale Versorgung sei nun wichtiger denn je.
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Arbeitsmarkt
Appell an Arbeitgeber und Beschäftigte
Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut appellieren eindringlich an die Unternehmen, bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten und der Genehmigung von Home Office alle Spielräume zu nutzen und größtmögliche Flexibilität zu bieten. Außerdem setzen sie auf gegenseitige Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme innerhalb der Belegschaft.
: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.