Corona-Verordnung

Auslegungshilfe zu Ladenschließungen

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Ein Einkaufswagen wird durch einen Supermarkt geschoben. (Bild: picture alliance/Fabian Sommer/dpa)

Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht.

Die Landesregierung hat gestern (20. März 2020) ihre Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert und konkretisiert. Die Änderungen traten heute in Kraft. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, müssen ab sofort weitere Einrichtungen und Geschäfte schließen. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshilfen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften auf Grund der Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit wird klargestellt, welche Branchen und Betriebstypen von den infektionsschützenden Maßnahmen betroffen sind und welche weiterhin geöffnet bleiben dürfen.

Handwerk und Dienstleistungen grundsätzlich nicht betroffen

Handwerk und Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht betroffen – es gibt aber Ausnahmen, die sich aus der Rechtsverordnung ergeben. Von Schließungen betroffen ist vornehmlich der Einzelhandel. So müssen unter anderem Autohäuser und Fahrradläden bis 19. April 2020 schließen, nicht jedoch Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, die auf die Reparatur und Wartung spezialisiert sind. Das Ministerium wies darauf hin, dass Einzelhändler, die ihren Laden schließen müssen, zum Beispiel über Hotlines, Online- beziehungsweise Versandhandel oder andere Vertriebswege ihre Waren selbstverständlich weiterhin verkaufen dürften.

Einzelhandel für Lebensmittel bleibt geöffnet

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Wochenmärkte, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Lieferdienste und Poststellen sowie Reinigungen bleiben geöffnet.

Die Liste wird von der Landesregierung kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Sie steht auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums zum Download bereit.

Fragen zur Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften

Unternehmen, Kammern und Verbände können sich mit weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Schließung von Einrichtungen und Ladengeschäften ab sofort an das Postfach coronaverordnung@wm.bwl.de wenden.

Wirtschaftsministerium: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung zur Öffnung und Schließung von Geschäften (PDF)

Wirtschaftsministerium: Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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