Die neue Verordnung des Sozialministeriums zum Personaleinsatz in Pflegeheimen wird Ende dieses Monats im Gesetzblatt des Landes verkündet und tritt zum 1. Februar 2016 in Kraft. Sie regelt auch die Vorgaben für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die sich um Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung kümmern.