Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. September 2025

Das Kabinett hat sich mit der internationalen Wissenschaft, der Inneren Sicherheit und dem Datenschutz befasst. Weitere Themen waren das Ladenöffnungsgesetz, Lebensmittelverschwendung, die Gesundheitsversorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Baden-Württemberg setzt auf Internationalität in der Wissenschaft

Das Land fördert die internationale Zusammenarbeit der Wissenschaft mit einer rund 24 Millionen Euro starken Initiative. Zentral ist dabei eine in der Europäischen Union einzigartige Partnerschaft der US-Spitzenuniversität Harvard und der deutschen Exzellenzuniversität Heidelberg.

Mit dem Zukunftspaket „Global Partnership in Science“ erweitert Baden-Württemberg die Möglichkeiten, Spitzen- und Nachwuchsforschende aus dem Ausland interessante Perspektiven zu bieten. Das Land baut damit seine Strategie zur Stärkung von Innovationskraft und Forschungsexzellenz gezielt weiter aus. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Petra Olschowski präsentierten ihre Pläne am Dienstag, 23. September 2025, dem Kabinett in Stuttgart.

Pressemitteilung

Neue Gesetze für ein sicheres Baden-Württemberg

Der Ministerrat hat heute ein Gesetzesbündel auf den Weg gebracht, das die Sicherheit im Land ganz substanziell weiter verbessert. Die Neufassung des Polizeigesetzes, das nun in den Landtag eingebracht wird, und die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes bilden die Grundlage für wesentliche Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket von 2024. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wird der Bevölkerungsschutz ganz wesentlich gestärkt. Und auch mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes begegnet man den wachsendenden sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Pressemitteilung

Neue gesetzliche Grundlage für den Landesdatenschutz

Die Landesregierung hat das Landesdatenschutzgesetz überarbeitet, um die Transparenz der Datenverarbeitung zu erhöhen. Vorausgegangen war eine umfassende Evaluierung des Gesetzes. Hervorzuheben sind insbesondere die Schaffung von klaren Regelungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, eine verbesserte Forschung und ein gestärkter Videoschutz. Andererseits werden Die rechtlichen Strukturen werden gemäß den Erkenntnissen aus dem Evaluierungsbericht an die aktuellen Zeiten angepasst, dabei werden auch die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen berücksichtigt. Die Verwaltung erhält damit mehr Rechtssicherheit für die Datenverarbeitung. Im Zuge der Überarbeitung des Landesdatenschutzgesetzes werden auch an weiteren Gesetzen Änderungen zur Anpassung an eine geänderte Gesetzeslage vorgenommen, um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.

Öffnungszeiten für vollautomatisierte Verkaufsstellen sollen kundenfreundlicher werden

Das Freizeitverhalten der Menschen im Land wandelt sich und damit einhergehend auch manche Versorgungsbedürfnisse. Das macht sich nun auch in einer geplanten Änderung des Ladenöffnungsgesetzes bemerkbar. Vollautomatisierte Verkaufsstellen, die Waren des täglichen Verbrauchs auf maximal 150 Quadratmetern ohne Verkaufspersonal anbieten, sollen an Sonn- und Feiertagen zwischen sieben und 24 Uhr für bis zu acht Stunden öffnen dürfen. Bisher wurde die Sonntagsöffnung dieser Geschäfte lediglich geduldet. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der heutigen Kabinettssitzung zur Anhörung freigegeben. Im nächsten Schritt können Betroffene, Interessensgruppen und Experten den Entwurf bewerten und zu den möglichen Auswirkungen Stellung nehmen.

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Kabinett beschließt Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Mit der Strategie „Lebensmittel wertschätzen für eine nachhaltige Zukunft“ setzt das Land ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel der darin enthaltenen Maßnahmen ist es, Lebensmittelverschwendung in Baden-Württemberg bis 2030 zu reduzieren. Die Strategie baut auf dem im Jahr 2018 verabschiedeten Maßnahmenplan „Vermeidung von Lebensmittelverlusten“ auf und zeigt, wo und wie Lebensmittel verloren gehen. Die Strategie setzt dabei darauf, aufzuklären und nützliches Wissen gegen Lebensmittelverschwendung zu vermitteln, Kooperationen zu fördern und neue Erkenntnisse zu nutzen. Neue Maßnahmen zeigen sich beispielsweise im Bereich Landwirtschaft mit dem Ausbau des Projekts „Gelbes Band“, wonach gekennzeichnete Obstbäume von der Bevölkerung abgeerntet werden dürfen. Auch im Handelsbereich sollen zahlreiche Maßnahmen einer Lebensmittelverschwendung entgegenwirken, beispielsweise mit einer Verkaufsförderung von Produkten kurz vor Überschreitung der Mindesthaltbarkeit und einer Erhöhung von Spenden an soziale Einrichtungen. Daneben gibt es Maßnahmen in den Bereichen Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung und Private Haushalte.

Bessere Gesundheitsversorgung durch Austausch von Gesundheitsdaten

Qualitativ hochwertige, strukturierte und miteinander verknüpfbare Daten sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der Gesundheitsversorgung, einschließlich der Rehabilitation und Pflege, gewonnen werden. Kliniken in Baden-Württemberg können künftig personenbezogene Gesundheitsdaten leichter an Forschungseinrichtungen weitergeben. Dies soll die Forschung voranbringen, die Gesundheitsversorgung im Land sichern und verbessern und den Wirtschafts- und Forschungsstandort Baden-Württemberg stärken. Patienten haben die Möglichkeit, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Daneben gibt es weitere Sicherheitsmaßnahmen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Patienten ist nicht nötig. So bleiben die Rechte der Patienten geschützt und gleichzeitig besteht genug Spielraum für die Forschung. Die dafür notwendige Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wurde vom Ministerrat beschlossen und ist ein wichtiges Ziel des Forums Gesundheitsstandort BW.

Baden-Württemberg unterstützt fachärztlichen Nachwuchs im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg (ÖDG) verzeichnet durch hohe Altersabgänge einen großen Bedarf an ärztlichen Nachwuchskräften. Besonders die Corona-Pandemie hat die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes verdeutlicht. Der Ministerrat hat heute ein Gesetz zur Anhörung freigegeben, das zur Gewinnung von fachärztlichem Nachwuchs in den Gesundheitsämtern beiträgt. Bewerberinnen und Bewerber können sich für das Studium der Medizin verpflichten mit nachfolgender Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen, um nach erfolgreichem Abschluss mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg tätig zu sein. Dadurch werden Ärztinnen und Ärzte bereits vorab für den Landesdienst gewonnen. Hierfür stellt das Land zehn zusätzliche Studienplätze pro Jahrgang zunächst für fünf Jahrgänge bereit. Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die Auswahl der Bewerber, Verpflichtungen, Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung und die Vergabe von Stipendien. Als zuständige Stelle für diese Aufgaben ist das Regierungspräsidium Stuttgart vorgesehen.

Übersicht: Kabinettsberichte

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