Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Das Land fördert ab 2026 fünf neue Angebote auf Abruf mit Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr. Damit gibt es 20 Angebote in insgesamt 15 Landkreisen.

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bwshuttle

„Das Land fördert ab 2026 fünf neue On-Demand-Angebote über sein Förderprogramm“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. „Auch sehr ländliche Gebiete erhalten so bei Bedarf von früh bis spät, von Montag bis Sonntag, Zugang zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Angebote auf Abruf sind wirtschaftlich, nachhaltig und flexibel – sie ermöglichen Menschen auch ohne Auto mehr Teilhabe. Bis Ende 2026 werden über eine Million Bürgerinnen und Bürger in den geförderten Bediengebieten dank unserer bwshuttles an den Linienverkehr angebunden.“

Die On-Demand-Angebote des Landes fahren entweder komplett oder teilweise im weiß-gelb-schwarzen bwshuttle-Branding. Die neuen Angebote starten im Laufe des Jahres in den Landkreisen Böblingen, Karlsruhe, Heilbronn, Reutlingen und im Rhein-Neckar-Kreis. „Aktuell unterstützt Baden-Württemberg 20 On-Demand-Projekte in 15 Landkreisen mit insgesamt rund 23,3 MiIlionen Euro. In der Regel mit einer Förderdauer von fünf Jahren – eine gute Investition für alle und ein weiterer Schritt hin zur Mobilitätsgarantie“, so Vehrkehrsminister Hermann.

Die neuen bwshuttles in Baden-Württemberg im Überblick

Geförderte bwshuttles in Baden-Württemberg

Wie kann ich bwshuttles nutzen?

bwshuttles sind vollständig in das ÖPNV-System integriert: Das heißt, sie sind an Bahnhöfe sowie Bus-, Tram- oder S-Bahnhaltestellen angebunden und schließen Lücken dort, wo es sonst ohne eigenes Auto nicht weitergeht. Fahrgäste können ihr gültiges ÖPNV-Ticket nutzen (Fahrscheine der Verkehrsverbünde, Tickets des bwtarif, Deutschland-Ticket oder Ähnliches); in manchen Fällen ist ein kleiner Zuschlag notwendig. Buchbar sind die bwshuttles kurzfristig per App oder Telefonanruf – zu festen oder virtuellen, flexibel bedienten Haltestellen.

Förderung des Landes sichert Mindeststandards

„Über unsere Förderprogramme unterstützen wir nicht nur Kommunen und Landkreise, sondern legen auch Standards fest, auf die sich die Fahrgäste verlassen können“, so Minister Hermann. „Die Fahrzeugflotten der vom Land geförderten Projekte garantieren beispielsweise barrierefreie Fahrten. Auch beim Preis gelten klare Standards: Die Angebote sind überwiegend ohne Zuschlag in die ÖPNV-Verbundtarife integriert und bieten damit eine preiswerte, klimafreundlichere Alternative zum privaten Pkw.“

  • Verkehrlich ÖPNV-integriert: bwshuttles sind verkehrlich in den ÖPNV integriert. bwshuttles dienen als Zu- und Abbringer vom/zum überregionalen Verkehr (Regiobus oder Schienenpersonennahverkehr). bwshuttles ergänzen den kommunalen Linienverkehr, der oftmals durch Busse erbracht wird.
  • Tariflich ÖPNV-integriert: bwshuttles sind tariflich in den ÖPNV integriert. Nach Buchung nehmen bwshuttles ÖPNV-Ticket-Besitzerinnen und -besitzer auf Abruf mit. Die Kundinnen und Kunden brauchen für die Nutzung ein gültiges ÖPNV-Ticket (gegebenenfalls wird ein kleiner Aufpreis auf das ÖPNV-Ticket fällig).
  • Flexibel auf Abruf: bwshuttles kommen nur auf Abruf, das heißt, das Shuttle kommt nur, wenn es vom Kunden gebucht wird. Die Kundin kann sich bei der Buchung der Shuttles mindestens zwischen App und Telefonanruf entscheiden.
  • Digitalisiert: Fahrten mit bwshuttles sind appintegriert und können per App disponiert und gebucht werden.
  • Angebotsgewährleistung: Im Bediengebiet sorgen bwshuttles in Kombination mit dem örtlichen Linienverkehr (meist Bus) für ein Mobilitätsangebot im Sinne einer Mobilitätsgarantie: werktags von fünf bis 24 Uhr (am Wochenende ab sieben Uhr).
  • Gefördert: bwshuttles werden vom Land über ein On-Demand-Förderprogramm unterstützt.

bwshuttles gehören zur bwegt-Familie

Die bwshuttles gehören zur bwegt-Familie – der Landesinitiative für Mobilität. Dabei sind sie entweder vollständig oder teilweise im weiß-gelb-schwarzen Design gebrandet. Mit dem Landesdesign verschafft das Land den flexiblen On-Demand-Verkehren Wiedererkennung. Zur Bewerbung des Angebots erhalten die Aufgabenträger wie die Landkreise und Kommunen Kommunikationsmittel, die sie für sich anpassen können.

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