Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Damit soll eine zukunftsfähige, sichere IT-Infrastruktur für Gerichte und Justizbehörden in ganz Deutschland entstehen.

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Bund und Länder haben eine Vereinbarung zur Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud unterzeichnet. Mit der bundeseinheitlichen Justizcloud soll eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur für die Justiz im Bund und in den 16 Bundesländern geschaffen werden. Eine erste lauffähige Version soll bis Anfang 2027 zur Verfügung stehen. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits im vergangenen Jahr erfolgreich durchgeführt.

Die Justizcloud baut auf der vorhandenen Infrastruktur der öffentlichen IT-Dienstleister auf. Es soll ein eigenes Justiznetz errichtet werden. Ziel ist es, die technologische Selbständigkeit der Justiz zu stärken. Die Justizcloud soll Einsparpotenziale realisieren und zugleich die tägliche Arbeit in der Justiz verbessern. Sie soll moderne, nutzerzentrierte Anwendungen, schnelle Softwareupdates und einen stabilen Betrieb ermöglichen.

Schrittweiser Aufbau der Justizcloud

In einem ersten Schritt soll über die Justizcloud das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) der Justiz an Gerichten in mehreren Ländern zur Verfügung gestellt werden. GeFa unterstützt die Mitarbeitenden in der Justiz beim Erfassen, Bearbeiten und Verwalten von Daten, beim Abrufen von Informationen sowie beim Erstellen von Dokumenten. Perspektivisch sollen alle derzeit entwickelten und neu entstehenden Fachverfahren gemeinsam in der Cloud betrieben werden: Bestehende Strukturen sollen nach Möglichkeit nicht migriert, sondern abgelöst werden (sogenannte Greenfield-Ansatz).

Die Projektleitung übernimmt ein Aufbaustab, der im Land Baden-Württemberg angesiedelt wurde. Der Bund und alle weiteren Bundesländer sind eng in das Projekt eingebunden. Der Aufbaustab besteht aus Fachleuten aus Justiz und IT-Branche. Aus dem Aufbaustab soll künftig eine Betriebsanstalt für die Justizcloud entstehen – die Justizcloud-Einheit. Der Justizcloud-Einheit fällt die Aufgabe zu, die bundeseinheitliche Justizcloud künftig für die gesamte Justiz zu betreiben.

Quelle:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

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