Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und für einen sicheren Binnenmarkt macht sich die Marktüberwachung im Land zusammen mit Unternehmen und Verbänden für eine bessere Überwachung von Onlineplattformen stark.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Die im Umweltministerium angesiedelte Marktüberwachung in Baden-Württemberg und Vertreter von Robert Bosch Power Tools GmbH, Andreas Stihl AG & Co. KG, Trumpf SE + Co. KG, Adolf Würth GmbH & Co. KG und die Verbände Südwesttextil und Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) haben gemeinsam einen Forderungskatalog zum Thema Marktüberwachung und Onlinehandel (PDF) erarbeitet. Ziel ist, den Verbraucherschutz im Onlinehandel zu verbessern und die heimische Wirtschaft zu schützen. Die Forderungen werden an den Bund, das Kanzleramt und die Kommission der Europäischen Union (EU) gesendet und auf Fachebene an betroffene Bund-Länder-Gremien adressiert.

Online-Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen für die über sie verkauften Produkte. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und für einen sicheren Binnenmarkt sorgen.
Umweltministerin Thekla Walker

Umweltministerin Thekla Walker sagte zu den Forderungen nach einer besseren Überwachung des Onlinehandels: „Onlineanbieter ermöglichen Verbraucherinnen und Verbrauchern Zugang zum weltweiten Warenangebot. Täglich überqueren in der Folge Millionen von Paketen die EU-Binnengrenzen. Das Problem: Die Produkte entsprechen häufig nicht den bei uns geltenden Anforderungen und können eine Gefahr für Mensch und Umwelt bedeuten. Besonders schwierig: Oft fehlt ein verantwortlicher Ansprechpartner. Das muss sich ändern. Online-Plattformen müssen mehr Verantwortung übernehmen für die über sie verkauften Produkte. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und für einen sicheren Binnenmarkt sorgen.“

Günstig, aber nicht rechtskonform

Im letzten Jahrzehnt hat sich der Handel verstärkt ins Internet verlagert. Produkte aus Drittstaaten, die die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zunehmend über Plattformen und Webshops angeboten. Sie sind daher deutlich günstiger als gleichartige rechtskonforme Produkte, die stationär oder online von Wirtschaftsakteuren aus der EU angeboten werden.

Gefährdung der Gesundheit

Ein Beispiel hierfür sind mit schädlicher Laserstrahlung betriebene Sternenhimmelprojektoren. Sie werden im Onlinehandel als Einschlafhilfe für Kleinkinder angeboten. Die Marktüberwachung BW hat 2025 solche Produkte aus dem Verkehr gezogen, da das unzulässige Laserlicht eine Gefahr für Kinderaugen darstellt. Dennoch werden sie auf verschiedenen Plattformen erneut von Verkäufern aus Drittstaaten angeboten.

Kein Verantwortlicher greifbar

Für Produkte, die aufgrund der Onlinebestellung im Drittstaat per Schiff oder Flugzeug direkt an Endverbraucher in die EU geliefert werden, benennen die Anbieter – obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet sind – keinen Verantwortlichen, der für die Marktüberwachung oder Verbraucher greifbar ist. Für diese Anbieter ist es daher völlig risikolos, wenn sie auf Plattformen rechtswidrige Ware anbieten.

Sanktionen möglich machen

Um den Verbraucherschutz im Onlinehandel zu verbessern, fordern das Umweltministerium, Wirtschaftsverbände und Unternehmen aus Baden-Württemberg, dass es für jedes online oder in Präsenz in der EU angebotene Produkt einen als Importeur verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU geben muss. Dieser muss verpflichtet werden, seinen Sitz in der EU und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Gibt es einen solchen Wirtschaftsakteur nicht, müssen Sanktionen möglich sein.

Eine Sanktionierung wäre aber nur dann möglich, wenn die Marktüberwachungsbehörden ermächtigt werden, gegen Webshops und Plattformen vorzugehen, wenn diese Produkte anbieten, ohne dass hierfür ein Verantwortlicher erreichbar ist. Denkbar wäre etwa die vorübergehende Sperrung von Websites.

New Legislative Framework

Die Regulierung von Industrieprodukten in der EU beruht auf einem 2008 geschaffenen Rechtsrahmen, dem sogenannten New Legislative Framework (NLF). Dieser Rechtsrahmen wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet, um ihn an die aktuellen Entwicklungen wie die massive Zunahme des Onlinehandels anzupassen.

Weitere Meldungen

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Dritter von rechts) und der Antisemitismusbeauftragte Dr. Michael Blume (Vierter von links) mit den Vorständen der Israelitischen Religionsgemeinschaften Württembergs und Baden
Religion

Kretschmann trifft Vorstände der jüdischen Gemeinschaften

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Chancen und Risiken von Chatbots im Kundenservice

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Außenwirtschaft

Wirtschaftsrepräsentanz in Japan neu besetzt und gestärkt

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungstart für „Spitze auf dem Land!“

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft