Sicherheit

Gesetzesbündel für ein sicheres Baden-Württemberg

Ein neues Gesetzesbündel soll die Sicherheit im Land substanziell weiter verbessern. Dazu zählen das Verfassungsschutzgesetz, das Katastrophenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Mitarbeitende des THW stehen vor einem THW-Einsatzfahrzeug.
Symbolbild

Der Ministerrat hat am 23. September 2025 ein Gesetzesbündel auf den Weg gebracht, das die Sicherheit im Land ganz substanziell weiter verbessert. Die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes gibt dem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wird der Bevölkerungsschutz ganz wesentlich gestärkt. Und auch mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes begegnet man den wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Mit dem heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesbündel stärken wir neben dem Verfassungsschutz auch den Bevölkerungsschutz. Mir ist wichtig, mich bei den vielen Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz für Ihren nicht selbstverständlichen Einsatz zu bedanken. Für mich sind alle im Bevölkerungsschutz tätigen Ehrenamtlichen Vorbilder. Darauf können Sie stolz sein.“

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte: „Unsere Demokratie sieht sich wie nie zuvor vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen gegenüber – durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, Sabotage und Spionage fremder Nachrichtendienste. Auch im Bevölkerungsschutz sind unsere Einsatzkräfte gefordert wie selten zuvor – die Krisen häufen sich auch hier, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig. Wir machen unser Land an allen Fronten krisenfest, wir härten unser Land ab. Und das tun wir. Schritt für Schritt verbessern wir in allen Bereichen die Rahmenbedingungen für ein sicheres Land.“

Landesverfassungsschutzgesetz

Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erhält der Verfassungsschutz neue, zeitgemäße Befugnisse. So kann das Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig Daten von Funkzellen abfragen. Ebenso wird der Zugriff von Aufnahmen bei Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum ermöglicht, etwa in Tiefgaragen oder an Tankstellen. „Mit dem neuen Landesverfassungsschutzgesetz passen wir den Handlungsrahmen an und geben dem Verfassungsschutz die Befugnisse an die Hand, die er braucht, um als Frühwarnsystem unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und zu bewahren. Diese Instrumente sind unverzichtbar, um beispielsweise im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Mit der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes werden überdies die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt. „Durch die Gesetzesänderung wird die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat weiter gestärkt“, so Innenminister Thomas Strobl.

Landesdatenschutzgesetz

Mit dem Landesdatenschutzgesetz wird der Videoschutz im öffentlichen Raum gestärkt, sodass Personen und Objekte in öffentlich zugänglichen Räumen besser geschützt werden können. Die Anwendung der Videoüberwachung wird erleichtert und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert.

Landeskatastrophenschutzgesetz

Das Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei wesentlichen Bereichen: Es stärkt das Ehrenamt, es entlastet die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und es baut die Vorsorge weiter aus. „Gerade in Zeiten wie diesen, müssen wir uns immer klarmachen: Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch im Angriffsfall ein guter Zivilschutz. Unsere Investitionen haben damit einen doppelten Effekt und einen doppelten Nutzen“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.

Weitere Meldungen

Ein Biber, fotografiert an einem Fluss (Quelle: dpa).
Artenschutz

Biberverordnung hilft bei Konfliktfällen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Januar 2026

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Grand Est und Baden-Württemberg mobilisieren für Zukunft der Bioökonomie

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Gesprächsrunde mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts) am 26. November 2025 an der Wilhelmsschule in Stuttgart-Wangen, an der ein Pilotprojekt der Familiengrundschulzentren eingerichtet wird.
Bildung

Land stärkt Erziehungspartnerschaft

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
Gesundheit

Kritische Arzneimittel wieder stärker in Europa produzieren

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) mit den Mitgliedern des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Bürokratieabbau

Normenkontrollrat übergibt Tätigkeitsbericht 2025

Illustration eines Zuges. Dieser fährt an einem Schild mit der Aufschrift "Digitaler Knoten Stuttgart" vorbei.
Digitaler Knoten Stuttgart

Digitale Ausrüstung von Schienenfahrzeugen gefördert

CMT 2026 Tourismustag
Tourismus

Tourismus kann 2025 hohes Niveau halten

Ein Wanderer betrachtet bei Bad Urach den Uracher Wasserfall. (Bild: dpa)
Geodaten

Neue App „BW mobil“ auf der CMT vorgestellt

Eine Polizistin löst zur Demonstration einen sogenannten Taser aus.
Polizei

Breiter Praxischeck für den Taser bei der Polizei

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Bürgergeld

Hoffmeister-Kraut unterstützt geplante Bürgergeld-Reform

Freilichtspiele auf einer Treppe
Kunst und Kultur

Land stärkt Festspiele mit zusätzlich 320.000 Euro