Ladenöffnungsgesetz

Rechtssicherheit für vollautomatisierte Verkaufsstellen

Mit Änderungen beim Ladenöffnungsgesetz will das Land Rechtssicherheit für vollautomatisierte Verkaufsstellen schaffen. Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Einkaufswagen wird durch einen Supermarkt geschoben. (Bild: picture alliance/Fabian Sommer/dpa)
Symbolbild

Der Ministerrat hat am 23. September 2025 die Freigabe zur Anhörung im Rahmen der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, um den Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen klar zu regeln. Künftig sollen diese auch sonntags unter Berücksichtigung folgender Vorgaben öffnen dürfen: frühestens ab sieben Uhr und spätestens bis 24 Uhr, maximal für acht Stunden – unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten. Zudem ist die Verkaufsfläche auf 150 Quadratmeter begrenzt.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, sagte: „Mit der Gesetzesänderung schaffen wir einen klaren rechtlichen Rahmen für eine moderne Form der Nahversorgung. Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen. Gleichzeitig haben wir großen Wert darauf gelegt, dass der Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. So verbinden wir Innovation mit sozialer Verantwortung.“

Flexible Einkaufsmöglichkeiten ermöglichen

Mit dieser Novellierung schafft die Landesregierung Rechtssicherheit für Betreiber und Kundinnen und Kunden. Besonders im ländlichen und ebenso im urbanen Raum können die neuen Möglichkeiten die Nahversorgung stärken, indem sie flexible Einkaufsmöglichkeiten bieten, wo klassische Strukturen des Einzelhandels an Grenzen stoßen.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen weiterhin die Angleichung von Fernbusterminals an Personenbahnhöfe und Verkehrsflughäfen erfolgen. Die Gleichstellung von Verkaufsstellen an Fernbusterminals mit Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen ermöglicht es, sich vor Fahrten mit Fernbussen unproblematisch mit den nötigsten Reiseutensilien auszustatten und trägt der Etablierung des Fernbusverkehrs Rechnung.

Gleichzeitig wurden zentrale Schutzinteressen berücksichtigt: Der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz bleibt gewahrt, da keine generelle Ladenöffnung zugelassen wird. Auch der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht im Vordergrund: Da es sich um vollautomatisierte Systeme handelt, ist kein Personal vor Ort erforderlich. So wird vermieden, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen zusätzlich belastet werden.

Weitere Meldungen

Videopodcast mit Finanzminister
Finanzen

Finanzministerium startet Videopodcast

Wirtschaftsministerkonferenz 2026
Wirtschaftsministerkonferenz

Mit Wettbewerb und Innovationen den Wirtschaftsstandort stärken

Kur- und Heilwald
Forst

Handbuch für Kur- und Heilwälder veröffentlicht

Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid 2025: Griessen
Ländlicher Raum

Klettgau-Grießen gewinnt Silber bei „Unser Dorf hat Zukunft“

Eine Person erntet eine Traube bei der Weinlese.
Weinbau

Neue Verwaltungsvorschrift unterstützt Weinbau

Ein Mitarbeiter einer Straßenschilderfirma befestigt in Freiburg ein Verkehrsschild, das auf eine Umweltzone in der Innenstadt hinweist (Bild: dpa).
Digitalisierung

Baden-Württemberg startet digitales Verkehrszeichenkataster

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit bleibt trotz leichtem Rückgang auf höherem Niveau

Eine Frau und ein Mann bei der Weinlese.
Weinbau

Förderprogramm für den Weinbau gestartet

Logo der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder
Wirtschaftsministerkonferenz

Wirtschaftsminister der Länder tagen in Konstanz

Logo von Start up BW
Start-up BW

energieleser im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Bescheidübergabe Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach | Neu-Ulm
Wirtschaft

Digitalisierungszentrum mit rund 500.000 Euro gefördert

Sojabohnenernte in Umkirch
Landwirtschaft

Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen untersucht

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) mit dem Gewinnerteam „Cover Curtains“ des „Start-up BW Young Talents 2026“-Wettbewerbs.
Start-up BW

Schülerteam „Cover Curtains“ gewinnt „Start-up BW Young Talents“

BW blüht
Biodiversität

Vorbildliche Projekte für Artenvielfalt ausgezeichnet

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Vier Millionen Euro für innovative Unternehmen