Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 22. Juli 2025

Das Kabinett hat sich mit dem Waldbrandmanagement, dem Gaststättenrecht und dem Bürokratieabbau befasst. Weitere Themen waren das Waffenrecht und strombasierte Kraftstoffe.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Waldbrandmanagement in Baden-Württemberg: Land startet neues Informationssystem

Die Folgen des Klimawandels sind spürbar. Wenn die Temperaturen steigen und es lange Zeit nicht regnet, erhöht sich auch in Baden-Württemberg das Risiko von Waldbränden. Dies ist nicht nur ein Problem für die Menschen, die in der Nähe von Wäldern leben, sondern auch eine Gefahr für die gesamte Natur. Um darauf vorbereitet zu sein, unternimmt das Land vorsorgliche Schritte. Am 5. Juli 2025 wurde ein neues computergestütztes Waldbrandmanagement-Informationssystem, genannt WAMIN, in Betrieb genommen. Über die Startphase wurde das Kabinett am Dienstag, 22. Juli 2025, informiert. Ein wichtiges Ziel von WAMIN ist es auch, die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Dazu identifiziert das System Gebiete mit hohem Brandrisiko und bietet wichtige Informationen wie Lagepläne, Wettervorhersagen, Informationen über die Netzabdeckung und weitere Daten. Diese Informationen sind entscheidend für die Einsatztaktik der Einsatzkräfte und die Planung von Präventionsmaßnahmen durch Förster und Waldbesitzer. Außerdem werden Besitzer von Wäldern und die Forstverwaltung dabei unterstützt, Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldbränden effektiv umzusetzen.

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Bürokratieabbau: Verfahren zur Gaststätteneröffnung werden vereinfacht

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat einen neuen Entwurf für das Landesgaststättengesetz vorgelegt, der den Bürokratieabbau im Fokus hat. Statt eines umfangreichen Erlaubnisverfahrens wird künftig ein einfaches Anzeigeverfahren ausreichen, um eine Gaststätte zu eröffnen. Dies soll nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gastronomiebetriebe um insgesamt rund 13 Millionen Euro pro Jahr entlasten. Durch diese Änderung wird auch die sogenannte Gestattung für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten entfallen und stattdessen ein einfaches Anzeigeverfahren eingeführt. Der Impuls für diese Novellierung kam aus der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, in der die Ressorts gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, sowie Wirtschaftsverbänden den Weg für eine bürokratieärmere Regelung ebneten. Der Gesetzesentwurf soll im Herbst 2025 im Landtag beraten werden und dann in Kraft treten. Drei Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluation unter Einbindung der kommunalen Landesverbände geplant.

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Bürokratieabbau: Effizientere Verwaltungsverfahren durch Abschaffung überflüssiger Regelungen

Mit dem Regelungsbereinigungsgesetz setzt die Landesregierung weitere Vorschläge der Entlastungsallianz zum Bürokratieabbau um. Einzelne Verwaltungsverfahren in Baden-Württemberg werden mithilfe des Gesetzes effizienter gestaltet, überflüssig gewordene oder ineffiziente Regelungen abgeschafft. Es soll klarstellen, vereinfachen und modernisieren. Ein Beispiel für eine bereinigte Regelung ist etwa die Aushangspflicht des Ladenöffnungsgesetzes im Einzelhandel, das auch online abrufbar ist. Diese entfällt mit dem neuen Gesetz.

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Baden-Württemberg ändert Waffenrecht: Keine Waffen und Messer mehr in Bussen und Bahnen

Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 Änderungen im Waffenrecht vorgenommen, die das Land umsetzt. Gemäß der Verordnung wird das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg zukünftig verboten sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen. Darüber hinaus sieht die vom Kabinett nun beschlossene Verordnung auch eine Anpassung der bestehenden Waffen- und Messerverbotszonenverordnung vor. Zukünftig sollen die Stadt- und Landkreise an bestimmten öffentlichen Orten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einrichten können.

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Baden-Württemberg setzt auf strombasierte Kraftstoffe

Baden-Württemberg hat mit dem Aktionsplan reFuels einen weiteren Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Zukunft unternommen. Ziel ist es, die Förderung strombasierter Kraftstoffe voranzutreiben, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Dies kann besonders in Bereichen wie der Luft- und Schifffahrt sowie in Teilen der Industrie, wo bisher keine umweltfreundlichen Alternativen existieren, einen großen Unterschied machen. Der Aktionsplan reFuels wurde in enger Zusammenarbeit mit Experten aus der Industrie, den Verbänden und der Wissenschaft erstellt, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

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