Volksvertretung

Der Landtag

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes: Er verabschiedet Gesetze und den Haushalt, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Regierung.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg sitzen bei einer Debatte im Plenarsaal.

Der Landtag ist die erste Gewalt im Land. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg gewählt. Sie bestimmen mit ihrer Stimme alle fünf Jahre die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Die Abgeordneten sind – so die Landesverfassung – „Vertreter des ganzen Volkes“. Sie sind bei ihren Entscheidungen „nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.

Nach der Landtagswahl vom 14. März 2021 gehören dem 17. baden-württembergischen Landtag insgesamt 154 Abgeordnete an: Davon kommen 58 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen (Stimmenanteil: 32,6 Prozent), 42 von der CDU (24,1 Prozent), 19 Mandate von der SPD (11,0 Prozent), 18 von FDP/DVP (10,5 Prozent) und 17 von der AfD (9,7 Prozent).

Gesetzgebungsfunktion

Die Landesgesetzgebung ist die wichtigste Aufgabe des Landtags. Er bildet die gesetzgebende Gewalt, also die Legislative im Land. Genau wie die Regierung als Exekutive hat auch der Landtag das Recht Gesetze vorzuschlagen, das sogenannte Gesetzesinitiativrecht. Gleich ob ein Gesetzentwurf von der Regierung oder aus der Mitte des Parlaments stammt, das Parlament muss über den Entwurf abstimmen. Damit aus dem Gesetzentwurf ein gültiges Gesetz wird, muss der Landtag dem Entwurf mehrheitlich zustimmen. Eine Änderung der Verfassung des Landes ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten möglich.

Haushaltsrecht

Das Haushaltsrecht wird allgemein als „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet. Das bedeutet: Der Landtag entscheidet über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder.

Im Haushaltsplan muss die Regierung dem Landtag detailliert vorlegen, welche Ausgaben sie plant, und die Volksvertretung entscheidet dann über den Haushalt.

Außerdem kontrolliert der Landtag die Umsetzung des Haushaltsplans: Geprüft wird, ob die staatlichen Einrichtungen ihre finanziellen Mittel angemessen verwendet haben. Bei dieser Frage helfen den Abgeordneten vor allem die Berichte des Landesrechnungshofs, einer unabhängigen Behörde.

Wahlfunktion

Die Landtagsabgeordneten wählen in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten. Dieser stellt aus Ministern, Staatssekretären und eventuell Staatsräten seine Regierung zusammen. Die Regierung als „vollziehende Gewalt“ (Exekutive) muss durch den Landtag bestätigt werden.

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes.
Landesverfassung Baden-Württemberg, Artikel 27 (1)

Der Landtag kann den Ministerpräsidenten auch wieder abwählen – durch das sogenannte „konstruktive Misstrauensvotum”. Damit folgt die Landesverfassung dem Vorbild des Grundgesetzes. So soll verhindert werden, dass eine quasi regierungslose Zeit entsteht, in der kein Ministerpräsident die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich weiß. Im Unterschied zum Bundestag kann der Landtag aber auch für die Entlassung von Mitgliedern der Regierung sorgen. Wenn es zwei Drittel der Abgeordneten so wollen, muss sich der Ministerpräsident von einem Regierungsmitglied trennen.

Der Landtag wählt außerdem die Mitglieder und den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs. Bei der Ernennung des Präsidenten des Landesrechnungshofs ist die Bestätigung durch den Landtag ebenso Voraussetzung wie bei der Ernennung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Kontrollfunktion

Die Gewaltenteilung ist ein zentrales Prinzip der parlamentarischen Demokratie: Die Regierung ist der Kontrolle des Parlaments unterworfen. Der Landtag kontrolliert, ob die Landesregierung und ihre Verwaltung die Vorgaben des Landtags einhalten und umsetzen. Schärfstes Mittel zur Kontrolle der Regierung ist ein Untersuchungsausschuss. Dieser dient dazu, ein mögliches Fehlverhalten zu untersuchen.

Die Landesverfassung gewährleistet also auf vielfältige Weise, dass die Regierung sich jederzeit vor dem Parlament verantworten muss. Ein herrschaftliches Regieren am Parlament vorbei soll so verhindert werden.

Petitionsrecht

Alle Menschen im Land haben das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden – einer sogenannten Petition – an den Landtag zu wenden. Über jede Petition entscheidet das Landtagsplenum. Die Vorbereitung der Entscheidung findet im Petitionsausschuss statt. Wer eine Petition einreichen möchte, muss sich an gewisse Formvorgaben halten. Auf der Webseite des Landtags finden Sie hierzu einen ausführlichen Leitfaden.

Landtag von Baden-Württemberg: Petitionen

Wahlsystem

Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Die Wähler haben im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Kreiswahlvorschlags und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter im Wahlkreis persönlich gewählt (Direktmandate), die Zweitstimme bestimmt über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Landtagswahlgesetz

Landeswahlordnung

Landtag: Das baden-württembergische Wahlsystem

Landeszentrale für politische Bildung: Das neue Wahlrecht für den Landtag

Aktuelle Meldungen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Wahlaufruf der Landeswahlleiterin

Ein Schild weist in einem Wahlbüro auf eine Wahlurne für die Briefwahl  hin.
Landtagswahl

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Eine Frau steckt ihren Stimmzettel für die Bundestagswahl in einem Wahllokal in eine Wahlurne.
Landtagswahl

Stimmabgabe – so geht wählen

Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)
Wirtschaft

Landtag beschließt neugefasste Mittelstandsförderung

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Sicherheit

Landtag gibt Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Zahlen, Daten und Fakten zur Landtagswahl

Bürger wählt (Foto: © dpa)
Landtagswahl 2026

Informationsangebote zur Sicherheit im Wahlkampf

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Kreiswahlvorschläge stehen endgültig fest

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

21 Parteien reichen Landesliste für Landtagswahl ein

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Das Eingangsschild vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (Foto: © Christoph Schmidt/dpa)
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz