Innere Sicherheit

Land verbietet Waffen und Messer im Nahverkehr

Der Ministerrat hat ein Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg beschlossen.

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Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Symbolbild

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2025 ein Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Zudem erhalten die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte die Möglichkeit, an bestimmten öffentlichen Orten auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einzurichten – unabhängig von der Art des Messers und der Klingenlänge.

„Das Waffen- und Messerverbot im öffentlichen Personennahverkehr ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Gerade im ÖPNV, wo viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, haben Waffen und Messer absolut nichts verloren. Mit der beschlossenen Verordnung werden wir die Gefahr von Waffen- und Messerdelikten weiter eindämmen. Wir setzen die Vorgaben mit Augenmaß um. Jede Waffe und jedes Messer weniger ist ein Sicherheitsgewinn“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates. Der Ministerrat hatte zuvor auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Verbot in sämtlichen Verkehrsmitteln des ÖPNV

Die Verordnung der Landesregierung sieht ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des ÖPNV auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg vor. Ausgenommen davon sind beispielsweise Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit sowie Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen.

Darüber hinaus sind die Kreispolizeibehörden, also die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte, ermächtigt, an bestimmten öffentlichen Orten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verbotszonen einzurichten, in denen losgelöst von der Art des Messers und der Klingenlänge das Führen von Messern verboten ist.

Der Ministerrat hatte die Verordnungen am 8. April 2025 zur Anhörung freigegeben. Bis zum 30. April 2025 konnten die berührten Verbände hierzu Stellung nehmen. Auf Grundlage der Stellungnahmen wurden die Verordnungen geringfügig angepasst.

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