Bundesrat

Strobl setzt sich im Bundesrat für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Innenminister Thomas Strobl hat im Bundesrat auf ein gutes KRITIS-Dachgesetz zum Schutz der Kritischen Infrastruktur gedrängt.

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Bei der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2026 in Berlin sprach der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum KRITIS-Dachgesetz.

„Der Schutz der Kritischen Infrastruktur ist nicht irgendein Thema, sondern es ist schlicht notwendig für unser Land, für unsere Sicherheit, unsere Wirtschaft und für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger. Es ist eine gemeinsame Kernaufgabe des Staates und der Betreiber dieser Anlagen, den Schutz Kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten: Dies bedeutet im besten Fall, eine Störung zu verhindern – und im zweitbesten Fall, die Folgen einer Störung möglichst gering zu halten. Mit dem KRITIS-Dachgesetz haben wir nun in Deutschland zum ersten Mal ein Gesetz zur ganzheitlichen und bundeseinheitlichen Abhärtung unserer Kritischen Infrastrukturen gegen drohende Gefahren. Die Bundesregierung sendet jetzt auch ein klares Signal an die Länder, unsere Forderungen aufzunehmen und die Sachkunde der Länder im weiteren Verfahren einzubeziehen, um partnerschaftlich die Sicherheit im Land zu stärken. Diesen Brückenschlag brauchen wir, denn alleine bekommt das keiner gestemmt. In dem Sinne sollten und werden Bund und Länder das Gesetz – nicht zuletzt in den dafür notwendigen Rechtsvorordnungen – jetzt gemeinsam und tragfähig ausgestalten. In zwei Jahren wird man das neue Gesetz evaluieren und auf der Basis schauen, ob und wo nachjustiert werden muss“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Erstmalige bundeseinheitliche und sektorenübergreifende Regelung

Durch das KRITIS-Dachgesetz wird erstmals der Schutz Kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geregelt. Zur Kritischen Infrastruktur gehören Einrichtungen, die unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. So kann beispielsweise die Störung des Betriebs eines großen Krankenhauses oder ein großflächiger Ausfall des öffentlichen Stromnetzes zu Versorgungsengpässen und erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen. Für die Betreiber dieser Einrichtungen legt der Gesetzentwurf Vorgaben fest, zum Beispiel für Mindeststandards zum Schutz vor Gefahren. Zukünftig muss jeder Betreiber auf die Risiken für seine Anlage mit passgenauen Maßnahmen reagieren.

„Die derzeit immer wieder zu verzeichnenden Drohnenüberflüge und -sichtungen im Bereich Kritischer Infrastrukturen zeigen einmal mehr, wie wichtig der physische Schutz dieser Einrichtungen ist. Der Krieg in der Ukraine führt es uns tagtäglich vor Augen: Drohnen sind schon lange kein Spielzeug mehr für Hobbytüftler, sondern eine ernsthafte Herausforderung für unsere Sicherheitsarchitektur. Klar ist dabei auch: Nicht jede Drohne stellt eine Bedrohung oder Gefahr für Leib und Leben dar. Gleichwohl ist es wichtig und richtig, dass wir uns so aufstellen, dass Gefahren, Provokationen und Versuche der Destabilisierung erkannt werden und wir diesen mit der passenden Reaktion begegnen. In Baden-Württemberg haben wir uns frühzeitig mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Neben dem Einsatz eigener Drohnen befasst sich unsere Polizei auch mit der Detektion und Abwehr von Drohnen. Freilich kann das Problem nicht vom Staat allein gelöst werden. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen – auch vor Gefahren aus der Luft – ist die Aufgabe der Betreiber. Und dafür braucht es klare Prioritäten und ein koordiniertes Zusammenwirken von KRITIS-Betreibern und öffentlichen Stellen“, so Minister Thomas Strobl.

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