Coronavirus

Lockerung an Schulen bei Maskenpflicht im Freien

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen und Schüler des Spohn-Gymnasiums in Ravensburg sitzen bei geöffnetem Fenster mit Mund- und Nasenschutz im Unterricht.

Das Kultusministerium hat die Maskenpflicht an Schulen gelockert. Sie gilt nicht während der Pause im Freien, solange der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Auch in Prüfungssituationen gibt es Lockerungen. Zudem ist die außerschulische Nutzung der Schulen wieder möglich.

Seit der Ausrufung der dritten Pandemiestufe gelten an den Schulen an diese Stufe angepasste Maßnahmen zum Infektionsschutz. Zentrale Maßnahme ist, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet wurde. „Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen und seitens der Eltern erreicht, dass diese dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte darstellt. Das können wir gut nachvollziehen. Deshalb haben wir die Regelungen nun dahingehend angepasst, dass während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, die Maske abgenommen werden darf, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Wir reagieren damit auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis. Darüber stellen wir nochmals in der Verordnung klar, dass die Maskenpflicht selbstverständlich nicht beim Essen und Trinken gilt.“

Lockerungen bei Maskenpflicht auch in Prüfungssituationen

Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. „Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen und Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen“, erläutert Eisenmann. Wichtig sei die Beachtung des Abstandsgebots.

Außerschulische Nutzung der Schulen wieder möglich

Das Kultusministerium nutzt die Rückmeldungen aus der Praxis zudem in einem weiteren Punkt, um möglichst rasch für Optimierungen der bestehenden Regelung zu sorgen. Die in der aktuellen Corona Verordnung Schule für die Pandemiestufe 3 zunächst ausgesprochene Untersagung der Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wurde von verschiedenen Seiten als zu weitgehend empfunden, da diese Regelung beispielsweise für zahlreiche Musikschulen oder Volkshochschulen faktisch bedeutet, dass sie keine schulischen Räume mehr nutzen dürfen. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass wir die wertvolle Arbeit unserer außerschulischen Partner nicht unnötig erschweren. Diese sind häufig auf die schulischen Räume angewiesen. Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagt Ministerin Eisenmann.

Das bedeutet, dass hier wieder die Regelungen gelten, die bereits vor der Pandemiestufe 3 galten (Paragraph 5 Corona-Verordnung Schule). Entsprechend ist die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist.

Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
Sicherer Schulweg

Mehr Verkehrssicherheit durch Schulstraßen und Schulzonen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Fachkräfte

Regionalprogramm Fachkräfte­sicherung bis 2027 verlängert

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Walldürn schreitet zügig voran

Eine Mitarbeiterin demonstriert im 3D-Druck-Applikationszentrum des Maschinenbauers Trumpf in Ditzingen die Bedienung einer 3D-Druck-Maschine per Tablet. (Foto: © dpa)
Innovation

Industrienahe Dienstleistungen als Wachstumstreiber

von links nach rechts: Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Prof. Dr. Gerhard Huisken, Prof. Dr. Karla Pollmann (Rektorin der Eberhard Karls Universität Tübingen)
Forschung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Gerhard Huisken

Förderbescheide Rettungsdienst
Rettungsdienst

Land investiert kräftig in Rettungswachen

Gebäude des Bundesrats
Bundesrat

Bessere Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Bundesrat

Versicherungsfremde Leistungen aus Bundessteuermitteln finanzieren

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Baden-Württemberg stärkt das Gehen im Alltag

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Forschung

Land fördert Präventionsnetzwerk mit rund zwei Millionen Euro

Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung für das Graduierten- und Forschungszentrum connAIx in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Künstliche Intelligenz

Gründungsvereinbarung für Graduiertenzentrum connAIx unterzeichnet

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Impulse für nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung an Kliniken

Herr Peter S. Krause, Frau Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Frau Barbara Resch bei der Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung
Wirtschaft

Agenda für eine starke Metall- und Elektroindustrie im Land

Vorschaubild eines Youtube-Videos
Bildung

Förderung virtueller Führungen durch Auschwitz-Birkenau