Coronavirus

Lockerung an Schulen bei Maskenpflicht im Freien

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen und Schüler des Spohn-Gymnasiums in Ravensburg sitzen bei geöffnetem Fenster mit Mund- und Nasenschutz im Unterricht.

Das Kultusministerium hat die Maskenpflicht an Schulen gelockert. Sie gilt nicht während der Pause im Freien, solange der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Auch in Prüfungssituationen gibt es Lockerungen. Zudem ist die außerschulische Nutzung der Schulen wieder möglich.

Seit der Ausrufung der dritten Pandemiestufe gelten an den Schulen an diese Stufe angepasste Maßnahmen zum Infektionsschutz. Zentrale Maßnahme ist, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet wurde. „Uns haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen und seitens der Eltern erreicht, dass diese dauerhafte Maskenpflicht eine besondere Belastung für die Schülerinnen und Schüler aber auch für die Lehrkräfte darstellt. Das können wir gut nachvollziehen. Deshalb haben wir die Regelungen nun dahingehend angepasst, dass während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, die Maske abgenommen werden darf, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Wir reagieren damit auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis. Darüber stellen wir nochmals in der Verordnung klar, dass die Maskenpflicht selbstverständlich nicht beim Essen und Trinken gilt.“

Lockerungen bei Maskenpflicht auch in Prüfungssituationen

Ebenfalls wird bestimmt, dass in den Zwischen- und Abschlussprüfungen auf das Tragen der Maske verzichtet werden kann, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. „Dadurch wollen wir der besonderen Prüfungssituation Rechnung tragen und Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler verhindern, die unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie ihre Prüfungen ablegen“, erläutert Eisenmann. Wichtig sei die Beachtung des Abstandsgebots.

Außerschulische Nutzung der Schulen wieder möglich

Das Kultusministerium nutzt die Rückmeldungen aus der Praxis zudem in einem weiteren Punkt, um möglichst rasch für Optimierungen der bestehenden Regelung zu sorgen. Die in der aktuellen Corona Verordnung Schule für die Pandemiestufe 3 zunächst ausgesprochene Untersagung der Nutzung der Schulen für nichtschulische Zwecke wurde von verschiedenen Seiten als zu weitgehend empfunden, da diese Regelung beispielsweise für zahlreiche Musikschulen oder Volkshochschulen faktisch bedeutet, dass sie keine schulischen Räume mehr nutzen dürfen. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass wir die wertvolle Arbeit unserer außerschulischen Partner nicht unnötig erschweren. Diese sind häufig auf die schulischen Räume angewiesen. Deshalb kehren wir nun wieder zur alten Regelung zurück und ermöglichen weiter die außerschulische Nutzung von Schulen unter strengen Hygieneauflagen“, sagt Ministerin Eisenmann.

Das bedeutet, dass hier wieder die Regelungen gelten, die bereits vor der Pandemiestufe 3 galten (Paragraph 5 Corona-Verordnung Schule). Entsprechend ist die Nutzung der Räume und Plätze der Schulen für nichtschulische Zwecke zulässig, sofern durch organisatorische Maßnahmen eine Mischung von schulischen und nichtschulischen Nutzern vermieden werden kann und die Reinigung zwischen schulischer und nichtschulischer Nutzung sichergestellt ist.

Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

333 bestens ausgebildete Polizisten verstärken die Polizei

Ein Beratungsgespräch. (Bild: Roland Weihrauch / dpa)
Soziales

4,3 Millionen Euro für Weiter­bildung von Langzeitarbeitslosen

Gruppenbild Teilnehmer Podiumsdiskussion
Wissenschaft

Widerstandskraft von Wissenschaft stärken

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Wirtschaft

„Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“ wird fortgesetzt

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Parkraumüberwachung

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Gesundheit

Einheitliche Software-Landschaft für die Gesundheitsämter

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte