Quartiersimpulse

Mehr als 1,1 Millionen Euro für soziale Quartiersentwicklung

In der aktuellen Runde des Förderprogramms „Quartiersimpulse“ unterstützt das Land mit über 1,1 Millionen Euro wegweisende Projekte in 13 Kommunen.

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Die Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhalten sich. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Mit einer Gesamtsumme von mehr als 1,1 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung in der aktuellen Förderrunde des Programms „Quartiersimpulse“ 13 Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg. Dies gab Sozialminister Manne Lucha bekannt. Der Förderschwerpunkt liegt diesmal auf Vorreiterprojekten, die sich durch kreative Ideen und einen passgenauen Zuschnitt auf den jeweiligen Stadt- beziehungsweise Ortsteil auszeichnen. Unterstützt werden wegweisende Projekte in den Kommunen Aalen, Stühlingen, Rheinfelden, Offenburg, Kirchzarten, Untereisesheim, Weil am Rhein, Metzingen, Bad Wildbad, Laupheim, Ottersweier, Bad Saulgau-Braunenweiler mit der Nachbargemeinde Dürnau sowie Bad Saulgau-Bolstern.

„Die gezielte Förderung durch das Programm ‚Quartiersimpulse‘ verbindet den vorausschauenden Ansatz unserer Landesstrategie ,Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.‘ mit den drängenden Fragen und demografischen Herausforderungen unserer Zeit. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen für altersgerechte Lebensräume, barrierefreie Angebote und aktive soziale Teilhabe – das sind wesentliche Grundlagen, um den gesellschaftlichen Veränderungen resilient zu begegnen“, sagte Sozialminister Lucha.

Wegweisende Projekte für ein soziales Miteinander aller Generationen

Die geförderten Projekte befinden sich sowohl in urbanen Zentren als auch ländlichen Gebieten und setzen Maßstäbe für eine generationenübergreifende Zusammenarbeit. Orientiert an den strategischen Eckpfeilern der Strategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ und basierend auf aktuellen Erkenntnissen der Sozialraumgestaltung werden moderne Orte und soziale Netzwerke für gemeinschaftsorientierte Lebensqualität eröffnet.

„Auch in dieser Förderrunde legen wir den Grundstein für vielfältige Konzepte, die den Bedürfnissen der Menschen vor Ort gerecht werden. Damit setzen wir Impulse für die langfristige Stabilität unseres sozialen Miteinanders aller Generationen“, betonte Lucha abschließend.

Start der zweiten Antragsrunde

Kaum ist diese Liste der geförderten Städte und Kommunen veröffentlicht, kann auch schon in die zweite Antragsrunde gestartet werden. Die Termine für die Antragsgespräche können bei der Allianz für Beteiligung eingesehen und dort ab dem 9. Mai 2025 gebucht werden. Die Antragsgespräche werden vom 2. Juni bis zum 25. Juli 2025 durchgeführt. Die Frist zur Einreichung des Förderantrags für die zweite Runde ist der 8. August 2025. Die Projekte starten ab dem 1. Oktober 2025.

Übersicht der 13 geförderten Quartiersprojekte

Fördersumme der 24. Förderrunde des Förderprogramms „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“: 1.113.774,20 Euro (Stand 25. April 2025)

„Quartiersimpulse“ – nachhaltige Quartiersentwicklung seit 2019

„Quartiersimpulse“ fördert nachhaltige Quartiersentwicklung und bietet finanzielle Unterstützung für Projekte von Kommunen und der Zivilgesellschaft, die auf die Bedarfe der Bewohnenden abgestimmt sind. Durch die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt durch die Schaffung von Begegnungsorten stärken, wirkt das Förderprogramm zudem der Einsamkeit entgegen und fördert ein generationenübergreifendes Miteinander.

Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei Kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.

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