Städtebau

Städtebauförderprogramm 2026 startet

Im Rahmen der Städtebauförderung stellt das Land für das Programmjahr 2026 erneut umfassende Finanzhilfen zur Verfügung. Städte und Gemeinden können bis 6. Oktober 2025 Anträge auf Zuschüsse stellen.

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Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein
Mittelalterspielplatz in Neuenburg am Rhein (Symbolbild)

Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung 2026 läuft: Alle Städte und Gemeinden im Land können bis zum 6. Oktober 2025 Anträge auf Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen.

„Seit über 50 Jahren hilft die Städtebauförderung den Kommunen bei der Bewältigung ihrer städtebaulichen Herausforderungen “, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. „Deshalb freue ich mich, dass wir für das Programmjahr 2026 erneut umfassende Finanzhilfen zur Verfügung stellen können. Wir stehen als verlässlicher Partner an der Seite unserer Städte und Gemeinden.“

Großes Fördervolumen und starke Anstoßwirkung

Mit ihrem großen Fördervolumen und einer starken Anstoßwirkung für zusätzliche Investitionen ist die Städtebauförderung auch weiterhin unverzichtbar. Dies gilt gleichermaßen sowohl für Kommunen und private Sanierungswillige als auch für das Handwerk und alle an der Planungs- und Bauphase als Auftragnehmer beteiligten. Als lernendes Programm reagiert die Städtebauförderung auf wechselnde Herausforderungen und legt damit die Grundlagen für eine widerstandsfähige Fortentwicklung der Städte und Gemeinden. „Ihr flexibler Einsatz macht die Städtebauförderung zu einem unserer stärksten Pferde im Stall“, so Ministerin Razavi.

Neben der Schaffung und Modernisierung von Wohnraum steht der Erhalt lebendiger Stadt- und Ortskerne besonders im Fokus. Auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gewinnen seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Sie sind ein fester Bestandteil der Förderpraxis und stellen einen besonderen Schwerpunkt dar.

Die Programme der Städtebauförderung stehen sämtlichen Kommunen offen – sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Über 900 der 1.101 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg wurden bereits gefördert. Nähere Voraussetzungen können der Programmausschreibung 2026 (PDF) und den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes entnommen werden.

Hinweis an die Kommunen

Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Programm für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung

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