Schule

Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Mit Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird.

Das Kultusministerium hat die Schulen am Donnerstag, 15. Oktober 2020, über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Nur dann und nur unter diesen Vorzeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen.

Maskenpflicht auch im Unterricht

Für diesen Fall sieht die Verordnung des Kultusministeriums unter anderem vor, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet wird. „Das allgemein dynamische Infektionsgeschehen kann es erforderlich machen, dass wir an den Schulen die Schutzmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler anpassen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Wir kommen nur gemeinsam durch diese Pandemie. Deshalb unterstützen wir die Schulen und geben ihnen frühzeitig wichtige Informationen an die Hand. So passen wir unsere Verordnungen an das Infektionsgeschehen an, reagieren aber auch bei unseren Hygienehinweisen und aktualisieren diese entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.“

Betretungsverbot für Lehrkräfte, die sich weigern, eine Maske zu tragen

Eine weitere Änderung in der Corona-Verordnung Schule besteht darin, dass ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Lehrkräfte und andere Personen aufgenommen wurde, die entgegen der rechtlichen Vorgaben keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Personen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen können. Lehrkräfte, die sich weigern den Vorgaben der Verordnung nachzukommen und keine Maske tragen, verletzen dann ihre Dienstpflicht. Sie dürfen das Schulgelände nicht betreten bzw. müssen dieses verlassen und sind dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Wollen Schülerinnen und Schülern keine Maske tragen, so soll die Schule pädagogisch angemessen vorgehen, um die Maskenpflicht auf dem Schulgelände durchzusetzen. Sofern pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, können die Schulen auch auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, insbesondere einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht, zurückgreifen.

Die Verordnung legt weiterhin fest, dass die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt wird und dass außerunterrichtliche Veranstaltungen bei Ausrufung der Pandemiestufe 3 ausgesetzt werden. Für den Sportunterricht gilt, dass Kontaktsportarten sowie alle Betätigungen, für die ein unmittelbarer Kontakt erforderlich ist, nicht erlaubt sind. Wenn das Landesgesundheitsamt die erhöhte 7-Tages-Inzidenz feststellt, werden die Schulen vom Kultusministerium gesondert darüber informiert. Unabhängig von den Änderungen an der Corona-Verordnung gilt, dass Stadt- und Landkreise aufgrund einer lokal höheren 7-Tages-Inzidenz von über 50 Neuninfektionen je 100.000 Einwohner über Allgemeinverfügungen auch darüber hinausgehende Regelungen für Schulen treffen können. Diese sind zusätzlich zu beachten.

Schulen erhalten Handreichung zum Umgang mit Maskenpflicht

Aufgrund der Änderungen in der Corona-Verordnung in Bezug auf die Maskenpflicht hat das Kultusministerium auch die Hygienehinweise überarbeitet und an den aktuellen Stand der Verordnung angepasst. Ebenfalls angepasst wurden dabei die Regelungen zum Lüften. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Handreichung erarbeitet, die ein Stoßlüften alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten empfiehlt. An diesen aktuellen wissenschaftlichen Stand wurden die Hygienehinweise angepasst. Mit dem heutigen Schreiben haben die Schulen außerdem eine Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen erhalten. In der Handreichung wird zum Beispiel geklärt, dass das Lehrerzimmer als Begegnungsfläche zu sehen ist und die Maskenpflicht dort ebenfalls gilt und wie mit Ausnahmen von der Maskenpflicht umzugehen ist.

Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule

Kultusministerium: Schreiben zur Änderung der Corona-Verordnung Schule und Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen vom 15. Oktober 2020 (PDF)

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021

Pressemitteilung vom 8. Juli 2020: Unterricht unter Pandemiebedingungen im neuen Schuljahr

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).
Familie

Ideenwettbewerb für Familienleben gestartet

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen

Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF)
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort

Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

Drei Exzellenzuniversitäten in Baden-Württemberg

Ein Basketball liegt auf dem Boden einer Turnhalle.
Sport

Landesfinale bei „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“

Eine Frau sammelt in einem Wald Bärlauchblätter ein, die den Waldboden fast komplett bedecken. (Bild: dpa)
Verbraucherschutz

Wichtige Tipps zum Start der Bärlauch-Saison

Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.
Innovation

Baden-Württemberg bleibt Patent-Spitzenreiter

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Land setzt sich für landeseigene Forschungsinstitute ein

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land fördert zukunftsweisende Chip-Technologien

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Wirtschaftsstandort

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen

Eine Mitarbeiterin der Parasitologie der Universität Hohenheim zeigt in einem Labor eine Buntzecke.
Gesundheit

Start der Zecken-Saison

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum