Coronavirus

Erweiterte Teststrategie an Schulen

Schnelltests liegen in einer Schnellteststation auf einem Parkplatz auf einem Tisch.

Das Land erweitert seine Teststrategie an Schulen. Nach den Osterferien stehen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Ab dem 19. April ist in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ein negatives Testergebnis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Präsenzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler nicht nur hinsichtlich Lernerfolg unersetzlich, auch die Sozialkontakte an den Schulen sind von größter Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Um die vorsichtige und sich am Infektionsgeschehen orientierende Rückkehr zum Präsenzunterricht weitergehen zu können, ist das Testen neben weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie der Maskenpflicht auch an Schulen ein eminent wichtiger Baustein. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die Teststrategie des Landes nun abermals zu erweitern. Nach den Osterferien, also ab dem 12. April, stehen nicht nur für Beschäftigte an Schulen und Schulkindergärten, sondern auch für Schülerinnen und Schüler anlasslose Schnelltestmöglichkeiten zur Verfügung. Grundlage waren zwei Gesprächsrunden mit Verbänden, Beratungsgremien, Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretungen, also zahlreichen am Bildungswesen beteiligten Personen, in der Woche vor Ostern, die das Staatsministerium geleitet hatte und bei denen die Gesamtkonzeption der Selbsttests, für die das Sozialministerium die Federführung hat, abgestimmt wurde.  

„Mehr Tests bieten mehr Sicherheit. Sie sind deshalb von großer Bedeutung, um Schulen offenzuhalten und auch wieder mehr Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht zurückholen zu können“, sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzte: „Die Klassen können nun gemeinsam unter Anleitung der Lehrkräfte Selbsttests durchführen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Pandemie. Vorgehensweisen und Strukturen, die bereits in den Schulen etabliert sind, sollen diese dabei ausdrücklich in die fortentwickelte Teststrategie einbeziehen.“ 

Handreichung für Schulen 

Das Kultusministerium hat die Schulen gestern informiert und zudem eine Handreichung mit weiteren Details zu den Selbsttestungen erarbeitet. Alle Regelungen rund um die Teststrategie stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens. Um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen, sollen die Tests in der Regel an der Schule durchgeführt und von schulischem Personal angeleitet und beaufsichtigt werden. Die Selbsttests finden in Abstimmung mit dem Schulträger in der Schule statt. An öffentlichen Schulen zählt die Organisation, Instruktion und Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler zu den Dienstpflichten der Lehrkräfte. 

Im Rahmen der Teststrategie soll an den Schulen im Land nach den Osterferien zunächst eine einwöchige Startphase gelten: In der Woche ab dem 12. April sollen alle in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen das dann vorgehaltene Testangebot zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Mit der zweiten Kalenderwoche nach den Osterferien, also ab dem 19. April, soll in Stadt- und Landkreisen an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden: Ein negatives Testergebnis soll dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sein. Einbezogen in die Testungen sind grundsätzlich sowohl die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen – von der Grundschule bis hin zu allen beruflichen Bildungsgängen – als auch das gesamte an den Schulen vor Ort tätige Personal. Ebenso gelten die Regelungen für Kinder, die an den Schulen die Notbetreuung (Klasse eins bis einschließlich sieben) in Anspruch nehmen. 

Testkapazitäten und Wechselunterricht

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, kehren alle Klassenstufen ab dem 19. April zu einem Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht zurück. Auch diese Eckpunkte wurden in zwei großen Gesprächsrunden unter der Federführung des Staatsministeriums mit zahlreichen an der Bildung im Südwesten Beteiligten ausgiebig erörtert: Die Ausgestaltung des Wechselbetriebs erfolgt nach den bereits bekannten Grundsätzen. Die Entscheidung über die konkrete Umsetzung obliegt dabei der Schulleitung. Das schulische Präsenzangebot muss dabei allerdings den vom Land zur Verfügung gestellten Testkapazitäten Rechnung tragen. Ein täglicher Wechsel der Gruppen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Beim Wochenmodell, bei dem auch eine Durchmischung der Kohorten noch besser ausgeschlossen werden kann, wäre beispielsweise eine zweimal wöchentliche Testung der in Präsenz anwesenden Schülerinnen und Schüler angezeigt. 

Die indirekte Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten ist: Voraussetzung ist also, dass das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von 100 oder mehr je 100.000 Einwohner feststellt. Wenn die örtlichen Behörden dies bekanntgeben, soll ab dem zweiten folgenden Werktag das Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen negativen Testnachweis erbringen, gelten.

Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für die Teilnahme an Prüfungen. Weitere Ausnahmen gelten für schriftliche und praktische Leistungsfeststellungen, soweit diese zur Notenbildung erforderlich sind. In diesen Fällen besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – mit Ausnahme des Faches Sport – und es gilt ein entsprechendes Abstandsgebot. Das in den genannten Einrichtungen beschäftigte Personal ist verpflichtet, die entsprechenden Testangebote anzunehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, verletzen ihre Dienstpflichten und es können dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte folgen. 

Finanzielle Förderung  durch das Land und Bereitstellung der Testkits

Um die Schulträger bei den finanziellen Herausforderungen zu unterstützen, erhalten diese Hilfe mittels schulträgerscharfer Budgets. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig. Alle Schulen bekommen dabei einen Sockelbetrag in Höhe von etwa 550 Euro. Damit fördert das Land beispielsweise notwendige Beratungsleistungen und Schutzausrüstungen sowie Schulungen von Lehrkräften.

Da nicht alle Kinder und Jugendlichen an Schulkindergärten, Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren trotz Anleitung die Tests selbstständig durchführen können, stellt das Land weitere Mittel für Personal zur Verfügung, das bei der Durchführung der Tests unterstützt. Diese richten sich nach der Schülerzahl und betragen je Schülerin und Schüler etwa acht Euro für elf Testungen. Die Details zur genauen Förderhöhe und zur Abwicklung wird das Kultusministerium zeitnah mit einer Förderrichtlinie festlegen. 

Das für die Beschaffung und die Distribution der Testkits verantwortliche Sozialministerium wird etwa drei Millionen weitere Testkits beschaffen. In Summe werden sich die Kosten für die genannten Maßnahmen (Personal, Schulungen, Testkits, et cetera) im Förderzeitraum bis Ende Juli auf gut 25 Millionen Euro belaufen. Mit den Kreisen, Städten und Gemeinden hat das Sozialministerium vereinbart, dass die Testkits an die Kommunen ausgeliefert werden. Diese sind dann für die Verteilung an alle Schulen und Kindertageseinrichtungen unabhängig von der Trägerschaft in ihrem Gebiet verantwortlich. „Es ist gut, dass die Konzeption der Selbsttests von allen am Bildungsleben in Baden-Württemberg beteiligten Gruppen gemeinsam getragen wird. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Umsetzung zügig gelingen wird“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Es muss aber klar sein: Bei allem Engagement, dass die Schulen in der Pandemie an den Tag legen, so wird es dennoch eine Weile dauern, bis die Selbsttestungen reibungslos verlaufen. Hier bitte ich auch um Verständnis von Eltern und Schülerinnen sowie Schülern.“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege

Informationen zu Schnelltests Kitas und Kindergärten

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