Corona

Einfachere Quarantäneregeln in Schulen und Kitas

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Eine Lehrerin mit Mund- und Nasenschutz steht in einer Grundschule.

Baden-Württemberg vereinfacht die Quarantäneregelung an Schulen und Kitas und setzt auf intensives Testen statt Klassen-Quarantäne. Zur Umsetzung der Regeln werden die entsprechenden Corona-Verordnungen angepasst.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben sich Anfang dieser Woche auf einfachere Quarantäneregeln in Schulen und Kitas geeinigt. Der Beschluss sieht vor, dass bei einem Corona-Fall nicht mehr grundsätzlich die gesamte Klasse in Quarantäne muss. Damit orientiert sich der bundesweite Beschluss an einer Linie, die in Baden-Württemberg bereits geltendes Recht ist. Die gültige Regelung im Land wird zum Schuljahresbeginn durch weitere Sicherheitsmaßnahmen ergänzt.

  • In Baden-Württemberg sollen künftig bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse alle nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schüler fünf Tage hintereinander getestet werden.
  • Beschäftigte in Schulen und Kitas, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, müssen sich jeden Tag vor Arbeitsbeginn testen.
  • Das infizierte Kita-Kind beziehungsweise die betroffene Schülerin oder der Schüler wird unverzüglich für 14 Tage in häusliche Absonderung geschickt.
  • Die jeweilige Schulklasse bleibt in dieser Zeit, etwa in den Pausen, im Klassenverband beisammen und mischt sich nicht mit anderen Klassen.
  • Sportunterricht findet nur draußen und im Klassenverband statt.
  • Im Musikunterricht muss während dieser Zeit auf Gesang und das Nutzen von Blasinstrumenten verzichtet werden.
  • Sobald gleichzeitig 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb von zehn Tagen Infektionen aufweisen – und damit eine hohe Infektionsdynamik vorliegt – prüft das örtliche Gesundheitsamt, für welche Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ob für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet wird. Diese Regelung gilt analog auch für die Kindertageseinrichtungen.

Schutz und Präsenzunterricht ermöglichen

„Mit verstärkten Tests als Alternative zur Quarantäne erhöhen wir die Sicherheit und ermöglichen verlässlichen Schulunterricht in Präsenz“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Es geht um eine herausfordernde Abwägung zwischen dem Recht auf Bildung, dem Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen und der Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Quarantäne und Isolation sind gerade für viele Familien mit Kindern eine enorme psychosoziale Belastung. Unsere auch von führenden Kinder- und Jugendmedizinern empfohlene und von wissenschaftlichen Untersuchungen unterfütterte gezielte Quarantäneregelung ist – verbunden mit einem engmaschigen Testkonzept – infektiologisch sinnvoll und praktikabel. Daneben gilt natürlich auch weiterhin, dass sich alle Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, im Interesse der Kinder und Jugendlichen bitte unbedingt impfen lassen sollten.“
  
„Wir wollen im kommenden Schuljahr so viel Präsenzunterricht anbieten wie möglich“, so Kultusministerin Theresa Schopper. „Unser Ziel ist klar: Schülerinnen und Schüler konsequent schützen und gleichzeitig soweit es geht die Teilnahme am Präsenzunterricht ermöglichen. Mit den getroffenen Regelungen haben wir hier ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen: Durch den Verzicht auf Quarantänezeiten verhindern wir für die Schülerinnen und Schüler belastende Tage in Isolation. Andererseits haben wir durch das strenge Testregime nach einer Infektion eine Absicherung, die auch wissenschaftlich hinterlegt ist.“

Corona-Verordnungen werden angepasst

Tägliche Tests können an Schulen eine gleichwertige Alternative zur Quarantäne sein und eine Zunahme der Infektionen verringern. Darauf deuten erste Studien, etwa der Universität Oxford, hin. Quarantäneanordnungen werden von den Gesundheitsämtern grundsätzlich mit Augenmaß erlassen und sind abhängig von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken. Geimpfte und genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Sollten geimpfte oder genesene Personen aber unsicher sein, so ist ein Test ebenfalls möglich.

Gesundheits- und Kultusministerium werden zur Umsetzung der Regeln die Corona-Verordnung Absonderung bzw. Schule anpassen.

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