Schule

Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung informiert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Das Kultusministerim hat die Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Ministerium am Wochenende notverkünden wird. Ab Montag, 18. Oktober 2021, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen muss sie aber weiterhin getragen werden.

Schon länger ist bekannt, dass die Maskenpflicht an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden soll. Am 15. Oktober 2021 hat das Kultusministerium die Schulen über diese Regelung noch einmal informiert und ihnen auch weitere Hinweise an die Hand gegeben.

Dies wird auch in der Corona-Verordnung Schule festgehalten, die das Kultusministerium am Wochenende notverkünden wird. Es bleibt dabei natürlich bei der grundlegenden Änderung: Ab Montag können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin – sie bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten. „Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit erleichtern wir den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften den Unterricht. Denn ohne Maske fällt die Kommunikation – das Herzstück der Pädagogik – leichter“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Maske kann freiwillig getragen werden

Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, erklärt die Kultusministerin. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett. 

Die Lockerung der Maskenpflicht am Platz wird dabei von wichtigen Sicherheitszäunen begleitet. So muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse bzw. Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.

Der Sicherheitszaun des engmaschigen Screenings der Schülerinnen und Schüler wird beibehalten. Die Finanzierung der Testungen wurde bereits über die Herbstferien hinaus bis zum Ende des Jahres gesichert. Es gilt also weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen. „Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen durch unser tägliches Monitoring an Schulen weiterhin sehr genau. Sollte sich zeigen, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunimmt, werden wir den Sicherheitszaun Maskenpflicht wieder hochziehen. Denn die Kernziele bleiben selbstverständlich Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts“, sagt Schopper.

Weitere Anpassungen in der Corona-Verordnung Schule

In der Corona-Verordnung Schule gibt es darüber hinaus kleinere Anpassungen, die Regelungen noch einmal klarstellen. So gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler bieten zu können.

Das Kultusministerium wird die Corona-Verordnung Schule am Wochenende notverkünden.

Infektionsgeschehen an den Schulen in Baden-Württemberg

Zum Stand Freitag, 15. Oktober 2021, 12:00 Uhr liegen folgende Meldungen aus den Schulen zum Infektionsgeschehen vor:

An 20 von insgesamt 870 betroffenen Schulen sind 20 Klassen/Gruppen (keine Kursstufen) aufgrund von Fällen einer Infektion mit dem Corona-Virus bzw. des Verdachts auf den Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend aus dem Präsenzbetrieb herausgenommen. In den übrigen, betroffenen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte infiziert oder in Quarantäne/Isolation. Zur Relation: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt ungefähr 67.500 Klassen und etwa 4.500 Schulen.

Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.

Die Schulen haben 97 auf COVID-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,07 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 76 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,06 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.

Darüber hinaus wurden 1.917 auf Covid-19 positiv getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet, was einem Anteil von 0,13 Prozent der Schülerschaft entspricht. 1.925 Schülerinnen und Schüler befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,13 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.

Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte an einem Tag bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Personen positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte bleiben für die Dauer der vom Gesundheitsamt angeordneten Absonderung werden in der Zählung und werden danach herausgenommen. Für Personen in Quarantäne wird analog verfahren. Für positiv getestete Personen endet die Absonderung gemäß Corona-Verordnung Absonderung in der Regel nach 14 Tagen, für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage nach dem letzten Kontakt.

Infoschreiben an die Schulen: Neuerungen der Corona-Verordnung Schule ab 18. Oktober 2021 (PDF)

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht den Sternsingerinnen und Sternsingern eine Geldspende.
Aktion Dreikönigssingen

Kretschmann empfängt Sternsingergruppen

Schmeck den Süden
Ernährung

Genussführer 2026 vorgestellt

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Forschung

Baden-Württemberg tritt Allianz zur Fusionsforschung bei

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Wirtschaftsnahe Forschung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Grafik mit dem Schriftzug Schule@BW - lernen - lehren - kommunizieren
Digitalisierung

Kooperation bei digitalen Bildungsplattformen zeigt Erfolge

Mehrere Kinder stehen nebeneinander in einem Kindergarten. (Bild: © Christian Charisius/dpa)
Armutsbekämpfung

EU und Land gemeinsam gegen Kinder- und Jugendarmut

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Polizei spendet an Stiftung Kinderland Baden-Württemberg

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
Pflege

Land investiert 1,6 Millionen Euro in Televisiten

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts, führt bei der Eröffnung des neuen "Future Work Lab" des Fraunhofer Instituts in Stuttgart einen Roboterarm. (Foto: dpa)
Wirtschaftsnahe Forschung

38,1 Millionen Euro für die Fraunhofer-Gesellschaft

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)
Bildung

Land fördert innovative Inklusions-Projekte in der Lehrerbildung

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten