Corona-Verordnung

Maskenpflicht an Grundschulen und Wechselunterricht für 5. und 6. Klasse

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Drei Schüler:innen sitzen mit einer medizinischen Maske im Unterricht.

Ab Montag gilt in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Die 5. und 6. Klassen können zur Umsetzung der Abstandsregel auf Wechselunterreicht umsteigen. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung ist gerade in der Abstimmung.

Die Landesregierung plant ab Montag weitere Anpassungen der Corona-Regeln. Demnach wird der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März beschlossene 4. Öffnungsschritt – geplant frühestens ab dem 22. März – zunächst zurückgestellt. Der Schritt sieht weitere Öffnungen bei Inzidenzwerten unter 50 bzw. zwischen 50 und 100 Infektionen auf 100.0000 Einwohner vor. Die für diesen Öffnungsschritt notwendigen stabilen beziehungsweise rückläufigen Inzidenzen sind derzeit aber nicht in Sicht.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die aktuelle Lage ist derart dynamisch, dass wir unsere Maßnahmen an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Die Tendenz zeigt leider in die falsche Richtung. Auf dieser Grundlage sind weitere Öffnungen derzeit unrealistisch und nicht sinnvoll.“

Zusätzlich wird ab Montag an den Schulen neu eingeführt: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden. Weiterhin soll den weiterführenden Schulen zur Umsetzung der Abstandsregeln ermöglicht werden, Wechselunterricht zu wählen. Dies gilt auch für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Eine entsprechende Änderungsverordnung ist derzeit in Arbeit.

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