Bildung

Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen

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Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Ab dem 21. Juni entfällt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Schulen im Freien. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen.

An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen bezüglich der Maskenpflicht geben. Das Kultusministerium hat die Schulen am 16. Juni 2021 über die Grundausrichtung der kommenden Regelungen informiert, die noch in der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden müssen. Ab Montag soll dann gelten, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.

„Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie fügt hinzu: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist.“ Hinzu komme, dass ein Großteil der Lehrerinnen und Lehrer durch das Vorziehen in der Impfpriorisierung bereits geimpft sein sollte.

Testpflicht, Hygienemaßnahmen und Vorgaben zum Lüften bleiben

Die Schule soll für die Schülerinnen und Schüler sicher bleiben. Deswegen dürfen die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte natürlich weiter freiwillig eine Maske tragen. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Diese Maßnahmen sollen weiter einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Vor dem kommenden Wochenende erhalten die Schulen noch einmal weitere Detailinformationen über die anstehende Änderung der Corona-Verordnung Schule. Diese wird aktuell im Kultusministerium ausgearbeitet und soll zum kommenden Montag in Kraft treten. Damit die Schulen über die anstehenden Änderungen aber Bescheid wissen, hat das Kultusministerium bereits jetzt die Grundregeln bekannt gegeben, damit sie sich darauf einstellen können. „Ich weiß, welche enorme Leistung die Schulen aktuell vollbringen. Ein großes Lob möchte ich in diesem Zusammenhang an alle Schulen im Land aussprechen, dass die Testungen so gut laufen und dass sie die Schülerinnen und Schüler und die Ehrenamtlichen durch die Testbescheinigungen enorm entlasten“, betont Schopper.

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen zur Lockerung der Maskenpflicht (PDF)

Hygienehinweise des Kultusministeriums für die Schulen in Baden-Württemberg (PDF)

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