Tiergesundheit

Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest“ startet

Das neue Früherkennungsprogramm „Afrikanische Schweinepest soll schweinehaltende Betriebe durch regelmäßige Betriebsinspektionen und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen wirksam gegen die Seuche schützen.

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Ein Wildschwein steht auf einem Plateau im Wald und beobachtet die Umgebung.
Symbolbild

„Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Wildschweinpopulation zu verhindern. Mit dem neuen Früherkennungsprogramm ASP rücken wir nun die Prävention in den schweinehaltenden Betrieben noch stärker in den Fokus. Mit der Teilnahme am Früherkennungsprogramm ASP verpflichten sich schweinehaltende Betriebe zur Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, wie eine regelmäßige Betriebsinspektion, verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen oder regelmäßiger ASP-Erregeruntersuchungen. In der Folge erhalten diese Betriebe einen Status, der sie in die Lage versetzt auch bei Einrichtung von Sperrzonen ohne Zeitverzug Tiere zu verbringen. Weitere Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben sind auch die Früherkennung eines eventuellen Seuchengeschehens und, durch die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen auch die Verhinderung des Eintrags der Seuche in Schweinebestände“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Aktuelle Lage

Bereits seit 2020 breitet sich die Afrikanische Schweinepest in Deutschland aus. „Baden- Württemberg konnte dank gezielter Maßnahmen einen großflächigen Seuchenzug verhindern“, betonte Minister Hauk. Leider komme es immer wieder zu neuen Seuchenausbrüchen in anderen Ländern, auch in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze. Diese Ausbrüche zeigen, dass die Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest leider allgegenwärtig bleibt. „Ein Eintrag in Hausschweinbestände hätte fatale Folgen für die baden-württembergische Agrarwirtschaft und muss in jedem Fall verhindert werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hat oberste Priorität“, sagte Minister Hauk.

Geltendes Tiergesundheitsrecht

Wird die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt, dann werden nach europäischem Tiergesundheitsrecht sogenannte Sperrzonen eingerichtet. Das Verbringen von Schweinen aus Betrieben, die in einer solchen Sperrzone liegen ist zunächst grundsätzlich verboten. Nur Betriebe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sind von diesem Verbot ausgenommen. „Schweinehaltende Betriebe, die an dem Früherkennungsprogramm ASP teilnehmen erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen und können Schweine ohne zeitliche Verzögerung aus der Sperrzone verbringen. Nur so können Schweinehalter erhebliche wirtschaftliche Verluste wirksam verhindern“, betonte Minister Hauk.

Verfahren des Früherkennungsprogramms

Das Früherkennungsprogramm besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. In dreimonatigem Abstand werden im schweinehaltenden Betrieb Betriebsinspektionen durchgeführt, bei denen die Biosicherheit des Betriebes überprüft wird. Außerdem werden sogenannte Falltiere, das sind verendete Tiere, regelmäßig an den Untersuchungsämtern des Landes untersucht. Um die Landwirte zu unterstützen, übernimmt das Land Baden-Württemberg die Kosten für diese Untersuchungen. Zusätzlich können Schweinehalter beim Einstieg in das Verfahren die Beratung des Schweinegesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Auch die Kosten für diese Beratung übernimmt das Land.

„Die Teilnahme am Früherkennungsprogramm ist die beste Versicherung für schweinehaltende Betriebe. Es schützt vor dem Eintrag der Seuche in die Hausschweinebestände und bereitet die Betriebe auf einen Ausbruch in der Wildschweinepopulation vor“, erklärte Minister Hauk.

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